Sozialpolitik
Bundestag: Oppositionsanträge zur Teilhabe von Behinderten abgelehnt
In Sachen Behindertenpolitik besteht grundsätzlich Einigkeit zwischen den Fraktionen. Zu diesem Schluss kam der Ausschuss für Arbeit und Soziales bei seiner Sitzung am Mittwochvormittag. Dennoch scheiterten vier Oppositionsanträge zur Teilhabe von Menschen mit Behinderung an den Stimmen der Koalitionsfraktionen, die sie mit Hinweis auf zum Teil „unrealistische Forderungen“ zurückwiesen.
13.06.2012
Die SPD-Fraktion und die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hatten je einen Antrag (<link http: dip.bundestag.de btd _blank external-link-new-window external link in new>17/7942, <link http: dip.bundestag.de btd _blank external-link-new-window external link in new>17/7951) vorgelegt, die Fraktion Die Linke zwei (<link http: dip.bundestag.de btd _blank external-link-new-window external link in new>17/7872, <link http: dip.bundestag.de btd _blank external-link-new-window external link in new>17/7889). Am Donnerstagabend wird sich auch das Plenum erneut mit Behindertenpolitik beschäftigen. Grundlage ist ein weiterer Antrag der Linksfraktion (<link http: dip.bundestag.de btd _blank external-link-new-window external link in new>17/9758), der in erster Lesung beraten wird.
Die SPD-Fraktion wertete die Fülle der Anträge als „gutes Zeichen für eine inklusive Gesellschaft“ und kündigte weitere Initiativen an. Ihr vorliegender Antrag sei „nur der erste Aufschlag“. Besonders wichtig sei unter anderem die Verankerung der Eingliederungshilfe aus dem Zwölften Buch Sozialgesetzbuch (SGB XII) im SGB IX. Dies führe weg vom Fürsorgesystem der Sozialhilfe, betonte die Fraktion. Zudem müsse ein Bundesteilhabegeld auf seine Durchsetzbarkeit geprüft, Servicestellen gestärkt und Arbeitsassistenz gefördert werden. „Die Arbeitslosigkeit von Schwerbehinderten ist nach wie vor hoch“, kritisierte die SPD-Fraktion.
Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen forderte in ihrem Antrag, das SBG IX „im Sinne des Selbstbestimmungsrechts der Menschen mit Behinderung“ weiterzuentwickeln. Das Gesetz müsse gestärkt werden, da oft anderen Sozialgesetzbüchern Vorrang eingeräumt werde, begründeten die Abgeordneten im Ausschuss ihren Vorstoß. Es müsse klargestellt werden, dass das SGB IX das übergeordnete Rechtsbuch sei.
Das Plenum habe den Nationalen Aktionsplan der Bundesregierung zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention nicht vorgelegt bekommen, kritisierte die Linksfraktion. Der Ausschuss für Arbeit und Soziales habe sich lediglich im Rahmen einer Selbstbefassung damit beschäftigen können. Mit den vorliegenden Anträgen will Die Linke der Kampagne der Bundesregierung „,Behindern ist heilbar‘ Taten folgen lassen“. Unter anderem forderte sie ein Teilhabesicherungsgesetz, dessen Leistungen ihren Vorstellungen nach einkommens- und vermögensunabhängig ausgezahlt werden sollen.
Ein solches Gesetz würde Kosten in Höhe von 12,5 Milliarden Euro erzeugen, kritisierte die CDU/CSU-Fraktion. Es entstünden erhebliche Umsetzungsprobleme. Zudem wies sie darauf hin, dass der Nationale Aktionsplan ein Programm und kein Gesetz sei. „Jeder Einzelne ist gefragt, sich damit auseinanderzusetzen und zur Umsetzung in seinem Bereich beizutragen.“ Daher seien nicht neue Appelle, sondern gemeinsame Anstrengungen zielführend.
„Wir haben uns realistische Ziele gesetzt und keine unerfüllbaren Versprechen gemacht“, fand auch die FDP-Fraktion. So soll das SGB IX überprüft und gegebenenfalls nachgebessert werden. Es existiere eine Lücke zwischen Umsetzung und Intention des Gesetzes. Die Forderungen der Fraktion Die Linke wies die FDP jedoch als „unrealistisch“ zurück. Man dürfe die Finanzierung nicht aus den Augen verlieren.
Quelle: Deutscher Bundestag
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