Sozialpolitik

Bundesregierung und Wohlfahrtsverbände ziehen positive Bilanz des Sozialmonitorings

Der Parlamentarische Staatssekretär im Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS), Hans-Joachim Fuchtel, und die Präsidenten und Vorsitzenden der Spitzenverbände der Freien Wohlfahrtspflege sind zum letzten Mal in dieser Legislaturperiode zum gemeinsamen Sozialmonitoring zusammengekommen und haben eine positive Bilanz gezogen.

12.06.2013

In dem 2004 gestarteten Prozess tauschen sich Bundesregierung und Wohlfahrtsverbände regelmäßig über unbeabsichtigte Auswirkungen der Gesetzgebung im Sozial- und Gesundheitsbereich auf Menschen in Armut und in prekären Lebenslagen aus. In den Gesprächen werden Probleme aus der Praxis diskutiert und Lösungen gesucht.

Hans-Joachim Fuchtel: "Komplexe Gesetze in einem so komplexen Gemeinwesen wie Deutschland können unbeabsichtigte Wirkungen haben. Das Sozialmonitoring hat sich als ein wichtiges und konstruktives Instrument guten Regierungshandelns erwiesen, ermöglicht eine lernende Gesetzgebung und hat bei einer Reihe von Problemlagen zu Erfolgen geführt."

Zitat Wolfgang Stadler, Präsident der Bundesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege (BAGFW): "Die Sicherung des sozialen Zusammenhalts stellt auch zukünftig eine gemeinsame Aufgabe dar. Die Freie Wohlfahrtspflege beobachtet als sensible Fürsprecherin für die betroffenen Menschen intensiv die Auswirkungen von Sozialreformen und ist um weiterführende Lösungsvorschläge bemüht."

Unter Federführung des Parlamentarischen Staatssekretärs Fuchtel konnte der Monitoringprozess in dieser Legislaturperiode unter Beteiligung des Bundeskanzleramts, BMAS, BMG, BMF, BMBF, BMFSFJ, BMI und des Beauftragten für Migration, Flüchtlinge und Integration erfolgreich fortgeführt werden.

Grundlage der Gespräche sind die von den Wohlfahrtsverbänden in der Praxis beobachteten Folgen der Reformen des Leistungsrechts des SGB II und SGB XII, der Gesundheitsreform und arbeitsmarktpolitischer Reformen. Gegenstand waren zuletzt die Sicherstellung eines Rechtsanspruchs auf Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben von Menschen mit schwerer geistiger und/oder mehrfacher Behinderung, die Problematik der Gas- und Stromsperren für einkommensschwache Haushalte sowie der von Seiten der BAGFW als unzureichend kritisierte Härtefallkatalog des SGB II.

Erstmalig in dieser Legislaturperiode gab es im Rahmen des Sozialmonitorings auch vor-Ort-Termine in Einrichtungen von Mitgliedsverbänden der Freien Wohlfahrtspflege. Bei Besuchen von Staatssekretär Fuchtel in den Iserlohner Werkstätten der Diakonie sowie dem Begegnungshaus ParaDios der Caritas in Horb konnten die Themen mit Fachleuten aus der Praxis vertieft diskutiert werden.

Quelle: Bundesministerium für Arbeit und Soziales vom 10.06.2013

Redaktion: Kerstin Boller

Back to Top