Sozialpolitik

Bundesbauministerin Hendricks stellt 800 Millionen Euro für soziale Integration bereit

Das Bundesbauministerium fördert in den Jahren 2017 bis 2020 mit jährlich 200 Millionen Euro den neuen Investitionspakt "Soziale Integration im Quartier". Bundesbauministerin Hendricks hat die entsprechende Verwaltungsvereinbarung mit den Ländern unterzeichnet und damit den Startschuss für die Förderung gegeben: Das Geld wird in den Bau oder die Sanierung von Einrichtungen des sozialen Zusammenhalts und der Integration investiert.

10.01.2017

Hendricks: "Mit diesen Investitionen können wir heute die sozialen Ghettos von morgen verhindern. Denn wir brauchen nicht nur genügend bezahlbaren Wohnraum, wir brauchen auch die Ertüchtigung der sozialen Infrastruktur als Grundlage für den sozialen Zusammenhalt in Städten und Gemeinden. Mit dem neuen Investitionspakt fördern wir notwendige kommunale Sanierungsmaßnahmen in Schulen, Kitas oder Stadtteilzentren.
Gerade dort finden Begegnung, Kennenlernen und Austausch statt, dort ist Raum für Miteinander und Integration."

Mit den Bundesfinanzhilfen für den "Investitionspakt Soziale Integration im Quartier" unterstützt der Bund Investitionsmaßnahmen der Kommunen zur Anpassung und Sanierung der sozialen Infrastruktur. Vor allem geht es darum, den sozialen Zusammenhalt und die Integration vor Ort zu unterstützen, zum Beispiel durch den Umbau von Bildungseinrichtungen wie Schulen, Bibliotheken und Kindergärten oder auch Quartierstreffs.

Zusätzlich können Integrationsmanager gefördert werden, die als Brückenbauer zum Quartier fungieren und die Baumaßnahmen begleiten.

Der Investitionspakt Soziale Integration im Quartier ist Teil des zusätzlichen Mittelpaketes des Bundes für die soziale Stadtentwicklung von jährlich 300 Millionen Euro von 2017 bis 2020. Der Bund stockt damit außerdem die bewährten Städtebauförderprogramme Soziale Stadt und Stadtumbau auf und startet mit weiteren Bundesressorts fachübergreifende Modellprojekte im Quartier, wie zum Beispiel zur Verbraucherberatung in benachteiligten Stadtteilen.

Quelle: Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit vom 22.12.2016

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