Bundesamt für Justiz: Härteleistungen des Bundes für Opfer extremistischer Übergriffe
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Der größte europäische Kongress zur Kriminalprävention hat in diesem Jahr in Dresden stattgefunden. Auch das Bundesamt für Justiz (BfJ) war auf dem 23. Deutschen Präventionstag vertreten. Im Team des BfJ informierte Heinz-Josef Friehe, Präsident des BfJ, die Standbesucherinnen und -besucher persönlich über die Härteleistungen des Bundes für Opfer extremistischer Übergriffe.
Härteleistung als Baustein im Rahmen der Opferversorgung
Angesichts der weiterhin hohen Zahl von politisch motivierten Gewaltdelikten nutzte das BfJ die Möglichkeit, auf die Bedeutung der Härteleistungen als Baustein im Rahmen der Opferversorgung nach einem extremistisch motivierten Übergriff hinzuweisen. Seit dem Jahr 2007 entscheidet das BfJ über Anträge auf Zahlung von Härteleistungen für Opfer extremistischer Übergriffe, für deren Unterstützung der Deutsche Bundestag jedes Jahr Finanzmittel zur Verfügung stellt.
Dialog und Vernetzung mit Präventions- und Bildungsträgern
Nicht nur mit Katarina Barley, Bundesministerin der Justiz und für Verbraucherschutz, die den Stand besuchte, sondern auch mit dem vielseitig vertretenen Fachpublikum aus dem In- und Ausland sowie zahlreichen interessierten Besucherinnen und Besuchern kam es am Infostand des BfJ zu einem intensiven Informations- und Erfahrungsaustausch. Insbesondere die anwesenden Experten aus den Bereichen Polizei und Justiz, der Opferverbände, Opferberatungsstellen, Integrations-, Migrations- sowie Präventionseinrichtungen, der Sozialdienste und Schulen konnten ihre Fragen zu Antragsverfahren und Bewilligung der Härteleistungen klären und wertvolle Anregungen geben.
Zahlreiche der Diskutierenden äußerten den Wunsch, den in Dresden entstandenen Dialog fortzusetzen und zu intensivieren, um die Opfer extremistischer Gewalt noch besser beraten und betreuen zu können.
Weitere Informationen zu den Härteleistungen für Opfer von extremistischer Gewalt stehen auf der Webseite des BfJ zur Verfügung.
Quelle: Bundesamt für Justiz vom 20.06.2018