Sozialpolitik

BJR kritisiert Verwaltungsaufwand des Bildungs- und Teilhabepakets

Bei der Bewertung des Bildungs- und Teilhabepakets der Bundesregierung waren sich die Vertreter und Vertreterinnen des Bayerischen Landesjugendhilfeausschusses einig: Der Verwaltungsaufwand ist sowohl für die berechtigten Familien als auch für die verantwortlichen Kommunen und für Beratungsdienste zu hoch.

30.03.2012

Insbesondere die Regelung, überwiegend Sachleistungen zu gewähren, ist in vielen Fällen nicht sachgerecht. „Das Ziel, möglichst viele anspruchsberechtigte Kinder zu fördern und ihre Lebenssituation zu verbessern, kann nur erreicht werden, wenn die Zugangsschwellen zu den Angeboten der Kinder- und Jugendarbeit niedrig sind. Dazu müssen unzumutbare bürokratische Hürden abgebaut und die soziale Infrastruktur ausgebaut werden“, sagte BJR-Präsident Matthias Fack. 

Bildungs- und Teilhabepaket 

Der Bayerische Landesjugendhilfeausschusses, der sich aus Vertreterinnen und Vertretern der öffentlichen und freien Jugendhilfe zusammensetzt und dessen Mitglied der BJR ist, befasste sich in seiner Frühjahrssitzung am 27. März 2012 mit dem Bildungs- und Teilhabepaket der Bundesregierung. Seit Anfang 2011 können insbesondere Familien, die Arbeitslosengeld II, Sozialhilfe, Wohngeld oder Kinderzuschlag beziehen, zusätzliche Leistungen für Bildung und Teilhabe erhalten. Hierzu zählen eintägige Ausflüge von Schulen und Kindertageseinrichtungen, mehrtägige Klassenfahrten, die Ausstattung mit persönlichem Schulbedarf, die Schülerbeförderung, die angemessene Lernförderung, die Teilnahme an gemeinschaftlicher Mittagsverpflegung in Schulen und Kindertageseinrichtungen und die Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben in der Gemeinschaft. 

Direktzahlung statt Sachleistung 
Der BJR hat bereits vor Einführung des Bildungs- und Teilhabepakets auf Schwachpunkte hingewiesen und sieht sich in vielen Punkten bestätigt. Er ruft die Bundesregierung dazu auf, die Ausgestaltung der Bildungs- und Teilhabeleistungen zu überprüfen und den Verwaltungsaufwand zu minimieren. Dazu zählt insbesondere, bei welchen Leistungen zumindest alternativ zu den Sachleistungen auch eine Direktzahlung an die Berechtigten bewilligt werden kann. Problematisch sieht der BJR beispielsweise die Praxis, die Teilhabe an Angeboten der Kinder- und Jugendarbeit in Form von Gutscheinen zu gewähren. Zum einen entspricht der Wert der Gutscheine nicht den tatsächlich individuell anfallenden Kosten. Zum anderen kann dieser Gutschein in Regionen, in denen keine Angebote bestehen, nicht eingelöst werden. 

Quelle: Bayerischer Jugendring

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