Sozialpolitik

Bessere Leistungen für Opfer von Gewalttaten

Das Bundeskabinett hat die Reform des Sozialen Entschädigungsrechts beschlossen. Entsprechend den Vorgaben des Koalitionsvertrages für die 19. Legislaturperiode wird es wesentliche Verbesserungen im Recht der Sozialen Entschädigung geben, insbesondere für Opfer von Gewalttaten einschließlich Opfern sexualisierter Gewalt und Ausbeutung.

04.07.2019

Zum Beschluss des Bundeskabinetts für eine Reform des Sozialen Entschädigungsrechts erklärte Bundessozialminister Hubertus Heil: „Es ist uns ein wichtiges Anliegen, die soziale Entschädigung so zu verbessern, dass sich Betroffene mit ihrem Schicksal nicht mehr allein gelassen fühlen. Staatliche Entschädigung und Anerkennung sind ein wesentlicher Beitrag für die Aufarbeitung und den Genesungsweg von Betroffenen.“

Leistungen schneller und zielgerichteter erhalten

Durch neue Leistungen der Schnellen Hilfen (Traumaambulanzen und Fallmanagement) erhalten mehr Opfer von Gewalttaten die Leistungen der Sozialen Entschädigung schneller und zielgerichteter. Dies ist eine wesentliche Folgerung der Auswirkungen des verheerenden Terroranschlags vom Dezember 2016 auf dem Breitscheidplatz in Berlin. Die Geldleistungen werden wesentlich erhöht und Teilhabeleistungen grundsätzlich ohne den Einsatz von Einkommen und Vermögen erbracht. Opfer von psychischer Gewalt erhalten erstmals eine Entschädigung und sogenannte Schockschadensopfer einen gesetzlichen Anspruch auf Leistungen.

Einige Regelungen treten Rückwirkend in Kraft

Durch umfassende Bestandsschutzregelungen ist eine weiterhin gute Versorgung der bisher nach dem Bundesversorgungsgesetz Berechtigten sichergestellt. Die Regelungen zum Berufsschadensausgleich bleiben erhalten.

Das neue Recht soll grundsätzlich am 1. Januar 2024 in Kraft treten. Den Ländern, die für die Durchführung zuständig sind, soll genügend Zeit gegeben werden, um die erforderlichen organisatorischen und strukturellen Veränderungen in der Verwaltung vorzunehmen.

Einige Regelungen werden bereits rückwirkend zum 1. Juli 2018 in Kraft treten. Es handelt sich dabei um Regelungen, die die Situation von Gewaltopfern einschließlich Terroropfern verbessern sollen: Die Waisenrenten und das Bestattungsgeld werden erhöht, die Leistungen für Überführungskosten verbessert und inländische und ausländische Gewaltopfer werden gleichbehandelt.

Weitere Informationen zur Sozialen Entschädigung finden sich auf der Webseite des Bundessozialministeriums.

Quelle: Bundesministerium für Arbeit und Soziales vom 26.06.2019

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