Sozialpolitik

Beck/Dreyer: Urteil bringt Rechtsklarheit

Der rheinland-pfälzische Ministerpräsident Kurt Beck und Arbeitsministerin Malu Dreyer haben heute in Mainz das Urteil des Bundesverfassungsgerichtes zu Hartz IV begrüßt. Das Gericht habe dem Bundesgesetzgeber klare Vorgaben für eine bedarfsgerechte Ausgestaltung der Regelsätze gemacht und notwendige Rechtsklarheit geschaffen, so Beck und Dreyer.

09.02.2010

„Die Feststellung des Gerichts, dass die Regelsätze nicht nur das Existenzminimum sichern, sondern auch die gesellschaftliche Teilhabe ermöglichen müssen, ist eine gute und notwendige Entscheidung zur Verbesserung der Lebenssituation der betroffenen Menschen. Es ist zugleich eine Mahnung an alle politisch Verantwortlichen“, so die beiden Politiker.

Sie begrüßten besonders den gerichtlichen Hinweis, dass der Bedarf von Kindern künftig in einem eigenen Kinderregelsatz abgebildet werden muss. Das Bundesverfassungsgericht bestätige damit eine Forderung, die die Ministerinnen und Minister für Arbeit und Soziales bereits mehrfach mit entsprechenden Beschlüssen an die Adresse der Bundesregierung gerichtet haben. Der Bundesgesetzgeber sei jetzt gefordert, die Vorgaben des Gerichts schnellstmöglich zum Wohle der betroffenen Menschen und vor allem der Kinder umzusetzen.

Gerade in Bezug auf die Teilhabe, deren Bedeutung das Bundesverfassungsgericht in seinem Urteil besonders herausstelle, habe Rheinland-Pfalz frühzeitig gehandelt. Beispiele dafür seien das Schulbedarfspaket, das 2009 auf Initiative von Rheinland-Pfalz bundesweit eingeführt wurde, eine vorbildliche Kinderbetreuungsinfrastruktur und die Abschaffung der Elternbeiträge für den Kindergarten. „Bei der Umsetzung des Urteils muss nun der Bund die Voraussetzungen dafür schaffen, dass alle staatlichen Ebenen in der Lage sind, ihrer Verantwortung für eine gute Infrastruktur gerecht zu werden. Nur so kann der Forderung des Bundesverfassungsgerichts nach einem Mindestmaß an Teilhabe entsprochen werden“, sagten Beck und Dreyer.

„Das Bundesverfassungsgericht hat mit seinem Urteil allen Forderungen eine Absage erteilt, die das Lohnabstandsgebot durch eine Absenkung der Grundsicherung herstellen wollen. Wer den Satz ernst meint, dass Menschen, die arbeiten, mehr verdienen müssen als Bezieher von Grundsicherung, muss deshalb jetzt erst recht für einen gesetzlichen Mindestlohn eintreten“, so Beck und Dreyer.

Besonders erfreulich sei der Auftrag an den Bundesgesetzgeber, für die Grundsicherung für Arbeitsuchende eine Äffnungsklausel zur Deckung außergewöhnlicher Bedarfssituationen in Einzelfällen, die nicht durch die pauschalen Beträge abgedeckt sind, zu schaffen. Damit könne die Verwaltung endlich auf Bedarfssituationen reagieren, die mit den pauschalen Regelleistungen nicht aufgefangen werden können, so Beck und Dreyer.

Quelle: Staatskanzlei Rheinland-Pfalz

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