„Ausbildungsplätze sichern“

Auftrags- und Verbundausbildungen ab November extra gefördert

Das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) hat eine neue Förderrichtlinie des Bundesprogramms „Ausbildungsplätze sichern“ zur Förderung einer vorübergehenden Auftrags- und Verbundausbildung veröffentlicht. Die Maßnahme vervollständigt das Bundesprogramm, das Ausbildungsbetriebe und Auszubildende in der Corona-Pandemie unterstützen soll.

06.11.2020

Bei einer Auftragsausbildung werden einzelne Teile einer Ausbildung außerhalb des eigentlichen Ausbildungsbetriebes durchgeführt. In einer Verbundausbildung bilden Betriebe gemeinsam mit anderen Unternehmen oder Bildungsträgern Auszubildende aus.

Zum Start der neuen Förderrichtlinie erklärt Bundesbildungsministerin Anja Karliczek: „Mit dem Bundesprogramm ‚Ausbildungsplätze sichern‘ hat die Bundesregierung in der Corona-Pandemie einen Schutzschirm für den Ausbildungsmarkt gespannt. Unser Bundesprogramm ist jetzt komplett. Denn mit der neuen Förderrichtlinie können ab November auch die Auftrags- und Verbundausbildungen noch einmal extra gefördert werden: Kleine und mittlere Unternehmen sowie Ausbildungsdienstleister, die Auszubildende zeitweise übernehmen, erhalten eine Prämie von 4.000 Euro. Damit können sie den Auszubildenden eine berufliche Perspektive bieten, die ihre Ausbildung zeitweise nicht im eigenen Ausbildungsbetrieb fortsetzen können, weil dieser in besonderer Weise durch die Pandemie betroffen ist. Mit dieser Maßnahme wollen wir Auszubildenden eine Möglichkeit geben, ihre Ausbildung erfolgreich abzuschließen. Die Förderung von Auftrags- und Verbundausbildungen ist ein weiterer wichtiger Eckpfeiler zur Sicherung unseres Ausbildungsmarktes. Hierfür investiert mein Haus 90 Millionen Euro.“

Ab Anfang November kann die Förderung von Auftrags- und Verbundausbildungen bei der Deutschen Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See (KBS) beantragt werden. Gefördert werden kleine und mittlere Unternehmen (KMU), überbetriebliche Berufsbildungsstätten oder andere etablierte Ausbildungsdienstleister, die Auszubildende temporär übernehmen, wenn das ursprünglich ausbildendende KMU vollständig oder zu wesentlichen Teilen pandemiebedingt von Schließungen oder erheblichen Einschränkungen betroffen ist.

Quelle: Bundesministerium für Bildung und Forschung vom 30.10.2020

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