Gewalt gegen Frauen
Auch geflüchtete Frauen brauchen Schutz vor Gewalt
Die in Deutschland ratifizierte Istanbul-Konvention sieht vor, dass Frauen besser vor Gewalt geschützt werden. Die Diakonie Deutschland sieht allerdings Mängel in der Umsetzung dieses Abkommens, gerade mit Bezug auf geflüchtete Frauen.
01.02.2021
Frauen besser vor Gewalt schützen – das ist Ziel der sogenannten Istanbul-Konvention, die in Deutschland am 1. Februar 2018 in Kraft getreten ist. Mit der Ratifizierung des Abkommens hat sich Deutschland verpflichtet, umfassende Maßnahmen zur Prävention und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt umzusetzen. Nach Ansicht der Diakonie muss insbesondere der Gewaltschutz für geflüchtete Frauen noch verbessert werden. Deren besondere Situation steht noch zu selten im Fokus.
In der Realität rücken sie zu oft in den Hintergrund
Maria Loheide, Vorstand Sozialpolitik der Diakonie Deutschland erklärt: „Auch geflüchtete Frauen und deren Kinder brauchen wirkungsvollen Schutz vor Gewalt sowie guten Zugang zu Unterstützungsangeboten. Die Istanbul-Konvention sieht explizit Regelungen zum Gewaltschutz für geflüchtete Frauen vor. In der Realität und in der Umsetzung rückt deren besondere Situation allerdings viel zu oft in den Hintergrund."
Asyl- und Aufenthaltsrecht erschweren den Zugang zu Schutz und Beratung
Die Lebensbedingungen geflüchteter Frauen werden in vielerlei Hinsicht von asyl- und aufenthaltsrechtlichen Vorgaben bestimmt. Dies erhöht häufig nicht nur das Risiko, Gewalt zu erleben, sondern erschwert zugleich den Zugang zu Schutzmöglichkeiten und Beratungsangeboten. Es dürfe aber nicht sein, dass die so wichtigen Schutzmaßnahmen durch asyl- und aufenthaltsrechtliche Vorgaben behindert werden. Deshalb sollten Gewaltschutz sowie Asyl- und Aufenthaltsrecht dringend besser aufeinander abgestimmt werden. Loheide fügt hinzu: „Wir müssen unbedingt sicherstellen, dass geflüchtete Frauen, die von Gewalt bedroht sind oder Gewalt erleben, die Hilfe und Unterstützung bekommen, die sie brauchen.“
Quelle: Diakonie Deutschland vom 29.01.2021
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