Sozialpolitik
"Assistierte Ausbildung": Sozial benachteiligte Jugendliche fördern
Jugendliche mit Lernbeeinträchtigungen, aber auch Jugendliche, die aufgrund bestimmter Lebensumstände nicht in der Lage sind, eine betriebliche Ausbildung zu machen, finden Unterstützung in einer "assistierten Ausbildung".
26.02.2015
Zahlreichen Änderungen in den Sozialgesetzbüchern wurde zugestimmt
Mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen und von Bündnis 90/Die Grünen hat der Ausschuss für Arbeit und Soziales am 25.02.2015 zahlreichen Änderungen in den Sozialgesetzbüchern (SGB V, VI und VII) sowie einem vereinfachten Meldeverfahren in der sozialen Sicherung (SGB IV) zugestimmt. Der Entwurf für ein Fünftes Gesetz zur Änderung des Vierten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze (18/3699) wurde in geänderter Fassung damit auf den Weg gebracht und wird am Donnerstag in Dritter Lesung vom Bundestag debattiert. Die Fraktion Die Linke enthielt sich bei der Abstimmung im Ausschuss.
Regelungen zur sogenannten Assistierten Ausbildung
Der wegen seiner Komplexität auch Omnibus-Gesetz genannte Entwurf sieht neben verbesserten Meldeverfahren unter anderem auch Regelungen zur sogenannten Assistierten Ausbildung vor - einer zusätzlichen Förderung während der Ausbildungszeit. Damit sollen sozial benachteiligte Jugendliche, solche mit Lernbeeinträchtigungen, aber auch Jugendliche, die aufgrund bestimmter Lebensumstände nicht in der Lage sind, eine betriebliche Ausbildung zu machen, unterstützt werden. Die Zielgruppe wurde damit gegenüber dem Ursprungsentwurf noch einmal erweitert, was alle Fraktionen ausdrücklich begrüßten.
Geregelt wird unter anderem auch die kostenlose Abgabe der "Pille danach" an Frauen unter 20 Jahren, der Unfallversicherungsschutz von Ebola-Helfern als auch die Einkommensanrechnung bei Waisenrenten an volljährige Waisen. Verschoben wird das Projekt, die Wahl der Selbstverwaltungsorgane der gesetzlichen Sozialversicherungsträger auf Online-Wahl umzustellen. Dies sollte ursprünglich schon bei der nächsten Sozialwahl 2017 realisiert werden und wird nun auf die Wahl 2023 verschoben.
Förderung des Übergangs von Schule und Beruf
Die CDU/CSU-Fraktion hob in der Diskussion die zentrale Bedeutung der dualen Ausbildung in Deutschland hervor. Deshalb sei es auch richtig, die Möglichkeiten der Assistierten Ausbildung auf die betriebliche Ausbildung zu begrenzen und nicht auch die vollschulischen Ausbildungsberufe in die Förderung mit einzubeziehen. Dem widersprachen die Grünen. Sie gaben zu bedenken, dass ein Drittel der Jugendlichen nicht in einem Betrieb ausgebildet wird und es aber auch unter diesen Jugendlichen einen Förderbedarf gebe. Die Linke zweifelte am Erfolg der Assistierten Ausbildung. Dadurch würden weitere unübersichtliche Parallelstrukturen bei der Förderung des Übergangs von Schule und Beruf geschaffen, so die Kritik. Die SPD-Fraktion bezeichnete es als beeindruckend, was mit diesem umfangreichen Entwurf geleistet wurde. Immerhin gehe es bei der Reform der Meldeverfahren um 400 Millionen Verfahren jährlich und es sei längst überfällig gewesen, hier zu einer Entlastung gerade der kleineren Unternehmen zu kommen, hieß es aus der Fraktion.
Quelle: Deutscher Bundestag - hib – heute im bundestag Nr. 010 vom 25.02.2015
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