Sozialpolitik

Arbeitshilfe zur Umsetzung des Bildungspakets in nordrhein-westfälischen Kommunen veröffenlicht

Die Landesregierung NRW hat den 53 kreisfreien Städten und Kreisen in Nordrhein-Westfalen eine umfangreiche Arbeitshilfe zur Umsetzung des Bildungs- und Teilhabepaketes zur Verfügung gestellt. Diese kann jetzt auch auf der Internetseite des Ministeriums abgerufen werden.

03.05.2011

Unter dem beigefügten Hyperlink finden sich ausführliche Informationen, welche Leistungen für Kinder und Jugendliche im SGB II-Bezug ("Hartz IV") und aus anderen Familien mit geringem Einkommen vorgesehen sind, wer anspruchsberechtigt ist, wie hoch die Leistungen sind und wie das Antragsverfahren abläuft.

Neben dieser Arbeitshilfe für die Kommunen ist hier auch eine über­sichtliche Informationsbroschüre für die Bürgerinnen und Bürger eingestellt.

Nach dem "Bildungs- und Teilhabepaket gem. § 28 SGB II" haben Kin­der und Jugendliche beispielsweise Anspruch auf Unterstützung bei der Mittagsverpflegung, bei der Ausstattung mit persönlichem Schulbedarf, bei Schulausflügen und Klassenfahrten sowie bei der Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben (z. B. Vereinsbeiträge).

Mehr Informationen: http://www.mais.nrw.de/04_Soziales/4_Soziales_Netz/Bildungs-und_Teilhabepaket/index.php

Herausgeber: Ministerium für Arbeit, Integration und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen 

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