Sozialpolitik

Angehörigen-Entlastungsgesetz: Deutliche Verbesserungen für Familien

Mit dem Vorhaben, die Unterhaltsheranziehung bei der Sozialhilfe zu vereinheitlichen, entlastet die Bundesregierung die Angehörigen von Pflegebedürftigen und die Eltern erwachsener behinderter Kinder. Die großen Wohlfahrtsverbände begrüßen einhellig den Entwurf des sog. Angehörigen-Entlastungsgesetz. Nach Schätzungen des Bundessozialministeriums (BMAS) profitieren rund 275 000 Familien von der neuen gesetzlichen Regelung.

15.08.2019

Paritätischer: Notwendige Entlastung und Wertschätzung

Als sinnvolle und überfällige Maßnahme begrüßt der Paritätische Gesamtverband das geplante Angehörigen-Entlastungsgesetz des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales. Nach Plänen des Ministeriums sollen ab 2020 Angehörige von Pflegebedürftigen und Menschen mit Behinderungen, die Hilfe zur Pflege oder andere Leistungen der Sozialhilfe beziehen, erst ab einem Jahreseinkommen von 100.000 Euro selber zahlen müssen.

Damit werde eine alte Forderung des Paritätischen Wohlfahrtsverbandes sowie der Behindertenverbände umgesetzt, betont der Wohlfahrtsverband. „Das ist nicht nur eine notwendige, finanzielle Entlastung, sondern auch eine überfällige Wertschätzung von Menschen, die pflegebedürftige Angehörige haben“, erklärt Ulrich Schneider, Hauptgeschäftsführer des Paritätischen Gesamtverbandes. Menschen mit geringem und mittlerem Einkommen profitieren unmittelbar. Nach Angaben des Ministeriums würden die Angehörigen von rund 275.000 Leistungsbezieher/-innen erreicht.

Darüber hinaus verschaffe die Regelung weitere Gerechtigkeit, denn die Selbstbeteiligungsgrenze gilt bereits bei älteren und bei erwerbsgeminderten Angehörigen. Außerdem sieht der Gesetzentwurf Verbesserungen für Menschen mit Behinderung vor, die in Werkstätten arbeiten, von denen nach Angabe des Paritätischen Gesamtverbandes viele seiner Mitglieder mit Behinderteneinrichtungen profitieren würden.

AWO: Entlastung von Kindern Pflegebedürftiger überfällig

Anlässlich der Verabschiedung des Entwurfs für ein Angehörigen-Entlastungsgesetz im Bundeskabinett äußerte sich auch AWO-Bundesvorstandsmitglied Brigitte Döcker: „Das Gesetz ist überfällig und schließt eine Gerechtigkeitslücke in der Gleichbehandlung. Es verschafft den unterhaltspflichtigen Angehörigen Luft, belastet aber die ohnehin klammen Kommunen. Wir brauchen mittel- und langfristig neue Wege bei der Finanzierung der Preissteigerungen in der Pflege.“

Weiter betonte Brigitte Döcker, dass es sich bei der Neuregelung nur um einen ersten Schritt in Richtung einer weiteren Entlastung von pflegebedürftigen Menschen und ihren Familien handeln könne. Sie benötigten eine Deckelung der Eigenanteile an den Kosten der Pflege. Die AWO hatte hierzu eine Petition gestartet, die im Juni auch schon im Deutschen Bundestag beraten wurde.

Caritas: Angehörige bei der Hilfe zur Pflege entlasten

Auch der Deutsche Caritasverband (DCV) begrüßt den Gesetzentwurf ausdrücklich. Mit der neuen Regelung könne den Pflegebedürftigen die Angst genommen werden, eine Entscheidung für eine stationäre Pflege könne die finanzielle Situation der ganzen Familie nachhaltig belasten. Die ohnehin nicht einfache Entscheidung für eine stationäre Pflegeeinrichtung kann nun von der Familie so getroffen werden, dass allein zählt, was für den Pflegebedürftigen gesundheitlich und menschlich angezeigt ist. Vereinsamung in den eigenen vier Wänden und pflegerische Unterversorgung kann, so ist zu hoffen, mit dem Gesetz weitgehend vermieden werden.

Auch die Caritas weist auf die damit verbundene finanzielle Belastung für die Kommunen hin, wofür zeitnah eine Lösung gefunden werden müsse. Der DCV setze sich mit Nachdruck für eine Reform der Pflegeversicherung ein, die das Kostenrisiko langdauernder stationärer Pflege deutlich umfassender als bisher absichern müsse.

Der Deutsche Caritasverband begrüßt im Angehörigen-Entlastungsgesetz neben den Verbesserungen bei der Unterhaltsheranziehung auch die Einführung eines Budgets für Ausbildung, die geplanten Regelungen zum Anspruch auf Leistungen der Grundsicherung im Berufsbildungsbereich und im Eingangsverfahren der Werkstätten für Menschen mit Behinderung ebenso wie die Klarstellungen zum Anspruch auf eine Arbeitsassistenz.

Diakonie: Angst vor finanziellen Belastungen nehmen

Auch die Diakonie Deutschland begrüßt die Entlastung von Angehörigen bei der Pflege und den besseren Zugang zum Arbeitsleben für Menschen mit Behinderungen. Maria Loheide, Vorstand Sozialpolitik der Diakonie Deutschland, sagt: „Das ist eine echte Entlastung! Alte Menschen haben oft die Sorge, dass sie ihren Kindern bei Pflegebedürftigkeit zur Last fallen und die Angehörigen, die in der Regel persönlich viel für ihre pflegebedürftigen Eltern, Kinder und Verwandten tun, müssen keine finanziellen Belastungen mehr befürchten.“

Im Gesetz sind weitere Regelungen enthalten, die Menschen mit erheblicher Behinderung in der Ausbildung und bei der Arbeit besser unterstützen. „Mit dem Budget für Ausbildung und der Assistenz am Arbeitsplatz können Menschen trotz starker Beeinträchtigung einen Platz im Arbeitsleben erreichen, der ihren individuellen Fähigkeiten besser entspricht“, sagt Loheide. Die beiden Neuregelungen seien, ebenso wie die dauerhafte Finanzierung der unabhängigen Beratungsstellen für Menschen mit Behinderungen, sinnvolle Schritte in Richtung Inklusion.

Hintergrund

Kinder und Partner pflegebedürftiger Menschen sind nach geltendem Recht verpflichtet, für den Unterhalt der pflegebedürftigen Angehörigen aufzukommen, wenn die Kosten für das Pflegeheim dazu führen, dass Hilfe zur Pflege nach SGB XII in Anspruch genommen werden muss. Künftig soll auf das Einkommen der Kinder von pflegebedürftigen Eltern erst ab einem Einkommen von mehr als 100.000 Euro zurückgegriffen werden, analog der bereits geltenden Grenze bei der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung.

Die neue Regelung, die nach Schätzungen des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales für 275 000 Familien zu Entlastungen führen wird, war im Koalitionsvertrag verabredet worden. Der entsprechende Entwurf des Ministeriums wurde am 14. August 2019 im Bundeskabinett beraten.  

Weitere Informationen zum Angehörigen-Entlastungsgesetz stehen beim Bundessozialministerium zur Verfügung.

Quelle: Der Paritätische Wohlfahrtsverband - Gesamtverband e.V., AWO Bundesverband e.V., Deutscher Caritasverband e.V. und Diakonie Deutschland, Evangelisches Werk für Diakonie und Entwicklung e.V. vom 14.08.2019

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