Sozialpolitik
Änderungen beim Bildungspaket – Das Geld muss bei den Kindern ankommen
Zum 1. August 2019 treten Änderungen beim sogenannten „Bildungs- und Teilhabepaket“ (BuT) in Kraft, wonach Kinder und Jugendliche aus einkommensarmen Haushalten etwas mehr Geld für Ausgaben im Bereich Schule und für Freizeitaktivitäten bekommen können. Allerdings seien die bürokratischen Hürden bislang viel zu hoch, das Geld könne so nicht bei den Kindern ankommen. Das Bündnis AufRecht bestehen* fordert deshalb jetzt gemeinsam mit der Nationalen Armutskonferenz (NAK) die Kommunalpolitiker/-innen und Sozialverwaltungen zum Handeln auf.
31.07.2019
Bisher musste für fast alle Leistungen des BuT (z.B. Klassenfahrten oder Schulmittagessen) ein umfangreicher Antrag gestellt werden und zwar bevor die Leistung benötigt wurde - also bevor beispielsweise die Klassenfahrt stattfand. Bei einem zu spät eingereichten Antrag gab es keine Leistung. Zudem werden die BuT-Leistungen bisher zum größten Teil in Form von Gutscheinen angeboten bzw. direkt mit den Leistungsanbietern - z.B. Schulen oder Sportvereine - abgerechnet. (Nur der Zuschuss zum Kauf von Schulmaterial wird direkt an die 6- bis 15-jährigen Hartz-IV-berechtigten Schüler/-innen überwiesen.) Dieses „Sach- und Dienstleistungssystem“ erzeugt viel Unmut bei allen Beteiligten. Von den Kindern und Jugendlichen verlangt es, dass sie sich mit den Gutscheinen in Schule oder Sportverein zwangsläufig „als Hartz-IV“ outen müssen. Von Schulen, Vereinen und den Behörden verlangt es viel überflüssige Arbeit. Mit dem Wust an Vorschriften und Formularen kommt niemand zurecht - nicht einmal die Ämter.
Das Bildungspaket kommt nicht bei den Kindern an
Infolgedessen kam (und kommt) das Bildungspaket bei den Kindern gar nicht an. In den vergangenen Jahren wurden die Leistungen nur für einen Bruchteil der berechtigten Kinder abgerufen. Die Bundesagentur für Arbeit bilanziert, dass im Jahr 2018 lediglich für 670.000 Kinder, die Hartz-IV bezogen, eine oder mehrere Leistungen aus dem Bildungspaket beantragt wurden. Das sind gerade mal 28 % von 2,5 Millionen Kindern, die Hartz IV beziehen - oder anders herum: 72 % der Berechtigten stellten keinen Antrag und gingen leer aus.
Allerdings gibt es eine Ausnahme: Bei den 6- bis 15-Jährigen kamen die BuT-Leistungen für Schulmaterial in 84 % der Fälle an - dieser Gruppe wird das Geld ohne besonderen Antrag vom Jobcenter direkt auf’s Konto überwiesen. Trotzdem: die „durchschnittliche Quote bewilligter Anträge und festgestellter Ansprüche ist niederschmetternd gering“ stellte der Paritätische Wohlfahrtsverband im September 2018 in einer Studie zum Bildungs- und Teilhabepaket fest und veröffentlichte bundesweite Zahlen für die einzelnen Kommunen.
Verbesserung von Leistungen und Vergabebedingungen
Die Kritik scheint nun auch beim Gesetzgeber angekommen zu sein, der mit der Änderung zum 1. August 2019 nicht nur einzelne Leistungen des BuT erhöht (z.B. gibt es nun 150 € anstatt bisher 100 € jährlich für Schulmaterial), sondern auch die Vergabebedingungen verbessert. Außer für die Lernförderung ist nun kein besonderer Antrag für jede einzelne Leistung mehr erforderlich. Zukünftig können - wenn einmal ein Hartz-IV-, Kinderzuschlag- oder Wohngeld-Antrag gestellt ist - die benötigten BuT-Leistungen bei Vorlage eines Nachweises beim zuständigen Amt abgerufen werden - auch nachträglich. Zudem ist die Gewährung der Leistungen in Form von Gutscheinen oder Zahlung an die Leistungsanbieter im Gesetz nicht mehr zwingend vorgeschrieben. Jetzt ist es den Städten und Gemeinden, die die BuT-Leistungen bewilligen, auch möglich, diese als Geldzahlung zu gewähren.
Die Trägheit der Sozialverwaltungen kennend, fordert das Bündnis AufRecht bestehen die Kommunalpolitiker/-innen nun auf, die örtlichen Richtlinien zum BuT kurzfristig zu ändern und ab dem 1.8.2019 alle Leistungen als Geldzahlung direkt an die Eltern zu erbringen. Nur dies gewährleistet ein möglichst unbürokratisches Verfahren, mit dem Kindern und Familien signalisiert wird, dass Politik und Verwaltung sie tatsächlich unterstützen und ihnen die Mittel für Bildung und Teilhabe in die Hand geben wollen. Und da die niedrigschwelligen Vergaberichtlinien wohl nicht sofort erarbeitet werden (können), sollen sie rückwirkend zum 1.8.2019 in Kraft gesetzt werden, um es den Berechtigten so zu ermöglichen, auch nachträglich Geldzahlungen für benötigte BuT-Leistungen zu erhalten.
Hintergrund
Als arm gilt, wer ein Haushaltsnettoeinkommen bezieht, dass unter 60% des mittleren Einkommens liegt. In Deutschland entspricht dies etwa 1096 Euro im Monat. Jeder Vierte Arme ist Rentnerin oder Rentner. Die Nationale Armutskonferenz (nak) ist im Herbst 1991 als deutsche Sektion des Europäischen Armutsnetzwerks EAPN (European Anti Poverty Network) gegründet worden. Sie ist ein Bündnis von Organisationen, Verbänden und Initiativen, die sich für eine aktive Politik der Armutsbekämpfung einsetzen.
Das Bündnis AufRecht bestehen wird getragen von der Arbeitslosenselbsthilfe Oldenburg (ALSO),„ARBEITSLOS - NICHT WEHRLOS“ Wolfsburg (ANW), Gruppe Gnadenlos Gerecht Hannover, Gewerkschaftliche Arbeitslosengruppe im DGB-KV Bonn/Rhein-Sieg, Duisburger Initiative „AufRecht bestehen!“, Bundesarbeitsgemeinschaft Prekäre Lebenslagen (BAG-PLESA), Frankfurter Arbeitslosenzentrum e.V. (FALZ), Koordinierungsstelle gewerkschaftlicher Arbeitslosengruppen (KOS), Tacheles e.V. Wuppertal, Widerspruch e.V. Bielefeld sowie vielen örtlichen Bündnissen und Initiativen.
Quelle: Nationale Armutskonferenz und Bündnis „AufRecht Bestehen“ beim Förderverein gewerkschaftliche Arbeitslosenarbeit e.V. vom 30.07.2019
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