Mecklenburg-Vorpommern

Zukunft ohne Jugend?

Mit zwei Gesetzesentwürfen wollte die Linksfraktion im Schweriner Landtag die Rechte von Kindern und Jugendlichen stärken. Sie entsprach damit langjährigen Forderungen des Landesjugendrings. Die Fraktion forderte mehr Beteiligungsmöglichkeiten für Kinder und Jugendliche sowie die Absenkung des Wahlalters auf 16 Jahre. Der Landesjugendring kommentiert die Ablehnung der Entwürfe im Parlament.

25.03.2021

Mit Bedauern hat der Landesjugendring Mecklenburg-Vorpommern festgestellt, dass die Gesetzentwürfe der Linksfraktion von allen anderen Fraktion abgelehnt wurden:

Die UN-Kinderrechtskonvention Art. 12 macht für alle Vertragsstaaten die Kinder- und Jugendbeteiligung verbindlich. Auf Bundesebene ist dem für die Kinder- und Jugendhilfe mit dem Sozialgesetzbuch VIII (SGB VIII) §8 bereits entsprochen worden. Es hat sich aber gezeigt, dass eine angemessene Beteiligung von Kindern und Jugendlichen in den Kommunen nur sporadisch umgesetzt wird, wie auch Jacqueline Bernhardt in ihrer Rede im Landtag berichtete. In nur wenigen Städten und Gemeinden existieren verbindliche Beteiligungsmöglichkeiten, wodurch eine ungleiche Verteilung in der Teilhabe von Mitwirkungs- und Mitbestimmungsrechten von jungen Menschen in Mecklenburg-Vorpommern besteht. Alle Kinder und Jugendlichen im Land haben ein Recht darauf, an sie betreffenden Angelegenheiten beteiligt zu werden. Jugendbeteiligung ist ein wesentlicher Bestandteil von Kinder- und Jugendgerechtigkeit. Wie die Jugendanhörungsreihe „Jung sein in M-V“ deutlich gemacht hat, in der nicht nur von Jugendlichen, sondern auch von den gehörten Expert(inn)en die kommunale Verankerung von Jugendbeteiligung im Rahmen eines Jugendmitwirkungsgesetzes gefordert worden ist.  

Wahlalterabsenkung und Neuregelung des Wahlrechts in Mecklenburg-Vorpommern

Das Recht auf Beteiligung junger Menschen schließt die Beteiligung an demokratischen Wahlen mit ein. Der Rat der Europäischen Union weist ausdrücklich darauf hin, dass der demografische Wandel eine Anpassung des Wahlalters erforderlich macht. Die Menschen in der Europäischen Union werden immer älter und der Anteil der Jugendlichen sinkt. Eine Herausforderung vor der insbesondere auch Mecklenburg-Vorpommern steht. Somit bestimmen ältere Menschen über die Zukunft der Jüngeren, ohne dass diese ein Mitspracherecht haben. Für eine generationengerechte und nachhaltige Politik müssen die demokratischen Mitbestimmungsmöglichkeiten gleichmäßig auf alle Altersgruppen verteilt werden. Daher empfiehlt die EU ausdrücklich eine Absenkung des Wahlalters. Der Forderung schließen sich die Mitgliedsverbände des Landesjugendrings Mecklenburg-Vorpommern an, jedoch anscheinend nicht die Landespolitik in Mecklenburg-Vorpommern. Damit das Bundesland für junge Menschen attraktiv bleibt, müssen sie über ihre Interessen und Belange mitbestimmen dürfen. Junge Menschen sind mit 16 Jahren in Ausbildungsverhältnissen, leisten Beiträge zum Sozialversicherungssystem, werden aber bei Entscheidungen, welche insbesondere ihre Zukunft betreffen nicht gehört. Von daher muss sich die Landespolitik der Frage stellen, wie ein modernes zukunftsfähiges demokratisches Mecklenburg-Vorpommern konkret aussehen soll, wenn junge Menschen weiterhin nicht in den Willensbildungsprozess integriert werden.  

Der Landesjugendring fordert ein zeitnahes Inkrafttreten des neuen Landesjugendplans

Im Vorfeld der Landtagssitzung haben die Vorstandsmitglieder des Landesjugendrings Mecklenburg-Vorpommern die Abgeordneten des Landtags in einem Brief darüber informiert, dass der von Ministerin Stefanie Drese bereits im September 2020 für den 01. Januar 2021 angekündigte neue Landesjugendplan noch immer nicht inkraftgetreten ist. Diese neue Richtlinie soll den aktuellen Entwicklungen in den Lebenswelten junger Menschen Rechnung tragen. Nicht nur die jungen Menschen in diesem Land, sondern insbesondere die Jugendverbände und eine Vielzahl weiterer Akteure warten sehnsüchtig auf den neuen Landesjugendplan. Die neue Förderverordnung ist vom Sozialministerium u. a. unter Einbeziehung des Landesjugendrings entstanden und soll die aktuelle, seit 1998 geltende Fördergrundlage ablösen. Das ist insofern wichtig, als dass die Förderschwerpunkte in den vergangenen zwei Jahrzehnten nur geringfügig angepasst worden sind. Den notwendigen Bedarfen junger Menschen im 21. Jahrhundert entsprechen diese schon lange nicht mehr.  

Da die aktuelle Legislaturperiode sich ihrem Ende nähert, haben die Jugendverbände große Sorge, dass die neue Förderverordnung verloren geht, bzw. nicht rechtzeitig in Kraft gesetzt werden kann. Damit würde die alte Richtlinie ihre Rechtskraft behalten und relevante sowie notwendige Förderschwerpunkte, wie beispielsweise die Fokussierung auf Teilhabe benachteiligter Kinder und Jugendlicher und Digitalisierung, würden ausbleiben.

Der Landesjugendverband wünscht sich, dass der neue Landesjugendplan zeitnah inkrafttritt.

Es gibt viele Stellschrauben, die ein besseres Leben von jungen Menschen in Mecklenburg-Vorpommern möglich machen. Junge Menschen müssen als gleichberechtigter Teil der Gesellschaft wahrgenommen werden, als Mitglieder der Gesellschaft, die ihre Verantwortung für die Gestaltung einer nachhaltigen Zukunft in Mecklenburg-Vorpommern wahrnehmen können. Dafür müssen jetzt Strukturen geschaffen werden, die Mitbestimmung, Partizipation Förderungen von jungen Menschen als zukunftsrelevant und prioritär behandeln.

Quelle: Landesjugendring Mecklenburg-Vorpommern vom 16.03.2021

Redaktion: Pia Kamratzki

Back to Top