30 Jahre UN-Kinderrechtskonvention
Zeit für ein kindgerechtes Deutschland
Das Deutsche Kinderhilfswerk fordert anlässlich des 30-jährigen Jubiläums des Inkrafttretens der UN-Kinderrechtskonvention in Deutschland am 05. April 2022 eine umfassende Neugestaltung der Kinder- und Jugendpolitik mit dem Ziel, die Kinderrechte stärker in den Fokus zu nehmen.
05.04.2022
Gerade bei der Bekämpfung der Kinderarmut, dem Schutz vor Gewalt sowie in Fragen der gesellschaftlichen Mitbestimmung von Kindern und Jugendlichen werden Kinderrechte in Deutschland vielfach missachtet. Zur Stärkung der Beteiligung wäre aus Sicht des Deutschen Kinderhilfswerkes beispielsweise die Einführung eines Verbandsklagerechts für Jugendverbände und Kinderrechtsorganisationen denkbar, um diese gegenüber den Kommunen einfordern zu können.
Das Deutsche Kinderhilfswerk plädiert deshalb nachdrücklich für die Verankerung der Kinderrechte im Grundgesetz. Diese sind ein unverzichtbarer Baustein, um kindgerechte Lebensverhältnisse und bessere Entwicklungschancen für alle Kinder zu schaffen, ihre Rechtsposition deutlich zu stärken und Kinder an den sie betreffenden Entscheidungen zu beteiligen.
Verbindliche Beteiligungsrechte von Kindern und Jugendlichen
„Die Beteiligung von Kindern und Jugendlichen an sie betreffenden Entscheidungen muss endlich zu einer Selbstverständlichkeit werden. Deshalb sollten verbindliche Beteiligungsrechte von Kindern und Jugendlichen systematisch ausgebaut und strukturell verankert werden. Kinder und Jugendliche werden durch frühe Beteiligungserfahrungen in ihren sozialen Kompetenzen gefördert, gleichzeitig leistet frühe Beteiligung von Kindern einen fundamentalen Beitrag zur langfristigen Stärkung unserer Demokratie. Dafür ist auch die Einführung eines Verbandsklagerechts für Jugendverbände und Kinderrechtsorganisationen ein wichtiger Schritt, um die Beteiligung von Kindern und Jugendlichen gegenüber den Kommunen einfordern zu können, denn die Beteiligung vor Ort ist für die Herstellung eines Lebensweltbezugs für Kinder und Jugendliche unabdingbar“, betont Thomas Krüger, Präsident des Deutschen Kinderhilfswerkes.
Verankerung der Kinderrechte im Grundgesetz
„Aktuelle repräsentative Umfragen zeigen mehr als deutlich, dass die Mehrheit der Bevölkerung in Deutschland hinter unserer Forderung nach Kinderrechten im Grundgesetz steht. Eine grundgesetzliche Verankerung gemäß den Vorgaben der UN-Kinderrechtskonvention und der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts würde der Beachtung und Umsetzung der Kinderrechte in Deutschland einen großen Schub verleihen. So hätte diese neben einer Signalwirkung auch unmittelbare Auswirkung auf die Umsetzung der UN-Kinderrechtskonvention, da Politik, Gerichte und Verwaltung die Kinderrechte in einem deutlich stärkeren Maße als bisher berücksichtigen würden“, so Krüger weiter.
Bekämpfung der Kinderarmut in Deutschland
„Die Bekämpfung der Kinderarmut in Deutschland muss im Bundeshaushalt deutlich stärker priorisiert werden. Referenz bei allen Maßnahmen und Programmen muss ein gutes Aufwachsen aller Kinder sein. Nur so wird armen Kindern das vom Bundesverfassungsgericht geforderte Mindestmaß an Teilhabe am gesellschaftlichen, kulturellen und politischen Leben möglich. Hier appellieren wir an die Bundesregierung, zügig eine interministerielle Gesamtstrategie zur Bekämpfung der Kinderarmut in Deutschland auf den Weg zu bringen. Ziel muss dabei neben der Einführung einer Kindergrundsicherung, die ihren Namen verdient, auch die Umsetzung der EU-Kindergarantie und damit eine gute infrastrukturelle Ausstattung im Lebensumfeld von Kindern sein“, sagt Thomas Krüger.
Schutz von Kindern vor Gewalt
„Und auch der Schutz von Kindern vor Gewalt gehört verstärkt in den Blickpunkt. Gerade hier ist die gesamte Gesellschaft gefordert, niemand darf beim Kinderschutz wegschauen. Kinder müssen umfassend in ihrer körperlichen und psychischen Integrität geschützt werden, vor allem durch eine gewaltfreie Erziehung. Es braucht aber auch in anderen Bereichen wie dem Schutz von Kindern vor sexualisierter Gewalt außerhalb ihrer Familien verbesserte Schutzmaßnahmen, und schließlich eine nachhaltig funktionsfähige Kinder- und Jugendhilfe, die hier Anlauf- und Hilfestelle für Kinder sein muss“, so Krüger abschließend.
Zum Hintergrund
Das Übereinkommen über die Rechte des Kindes, kurz UN-Kinderrechtskonvention, wurde am 20. November 1989 von der UN-Generalversammlung angenommen und trat am 02. September 1990 in Kraft. Der Deutsche Bundestag hat der Konvention mit Gesetz vom 17. Februar 1992 zugestimmt. Nach der Ratifikation am 06. März 1992 ist die UN-Kinderrechtskonvention am 05. April 1992 für die Bundesrepublik Deutschland in Kraft getreten.
Quelle: Deutsches Kinderhilfswerk e.V.
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