Jugendpolitik

Wunsch zum Geburtstag des Grundgesetzes: Wahlalter senken!

Das allgemeine, unmittelbare, freie, gleiche und geheime Wahlrecht feiert mit dem Grundgesetz vom 23. Mai 1949 den 70. Geburtstag. Das Wahlrecht stand auch vor 100 Jahren schon in der Weimarer Verfassung. Es wird also höchste Zeit, das Wahlrecht auch Kindern und Jugendlichen zu geben, findet der Deutsche Bundesjugendring (DBJR) in einem Statement zum Geburtstag der Verfassung. 

06.06.2019

Aus Sicht des Deutschen Bundesjugendrings (DBJR) ist das Doppel-Jubiläum der längst überfällige Zeitpunkt für seine Forderung: „Der Bundestag und die Länder müssen das Wahlalter senken“, sagt DBJR-Vorstandsmitglied Hetav Tek. Es gebe starke Argumente für eine Wahlaltersenkung und wenig schwache dagegen.

Grundsätzlich ein Wahlalter ab 14 Jahren 

Das DBJR-Modell: Grundsätzlich ein Wahlalter ab 14. Wer noch nicht 14 ist und sich in ein Wahlverzeichnis eintragen lässt, sollte auch vorher wählen dürfen. Der Appell des DBJR an die Abgeordneten des Bundestags: „Macht der Jugend zum 70. Gebnurtstag des Grundgesetzes und zum 100. der Demokratie in Deutschland ein Geschenk und gebt jungen Menschen endlich das allgemeine, unmittelbare, freie, gleiche und geheime Wahlrecht“, fordert Hetav Tek.

Die Gegner einer Wahlaltersenkung unterstellen fehlende Reife und ein hohes Maß an Einfluss durch Dritte. Dabei gilt allgemein: Menschen gehen an eine Wahl mit ihren persönlichen Einschätzungen und Präferenzen heran. Sie nehmen eine pauschale Bewertung vor und bilden sich ein pauschales Urteil. Das kann man schon im Alter von deutlich unter 18 Jahren. Und natürlich ist der Einfluss der Eltern auf die Wahlentscheidung der Kinder groß. Ein Einfluss von Gleichaltrigen gilt grundsätzlich auch bei Erwachsenen. Sie lassen sich von Freund/-innen, Arbeitkolleg/-innen und Medien auch beeinflussen. Das ist also kein Argument, Kinder und Jugendliche nicht wählen zu lassen.

Die Reife ist keine Hürde

Und auch die Reife ist keine Hürde: Für 14 Jahre spricht, dass auch andere gesetzlich festgelegte Rechte und Pflichten mit 14 beginnen. Mit 14 Jahren dürfen Kinder Mitglied einer Partei werden, ihre Religion wählen oder sind eingeschränkt strafmündig. Offenbar wird 14-Jährigen bereits viel Eigenverantwortung zugetraut. Sozialwissenschaftliche Studien zeigen außerdem, dass Kinder bereits ab 12 Jahren über das eigene Lebensumfeld hinausblicken und sich für Vorgänge interessieren, die nicht nur sie selbst betreffen.

„Eine Wahlaltersenkung ist eine große Chance für die Demokratie“, sagt Hetav Tek. Wer an seiner ersten Wahl teilnimmt, geht mit großer Wahrscheinlichkeit auch künftig zur Wahl. Eine Wahlgewohnheit wird frühzeitig ausgebidet und die eigene Wahlteilnahme wird zu einer Selbstverständlichkeit. „Das sollten doch eigentlich alle Politiker/-innen wollen“, meint Hetav Tek.

Die Meldung „Wunsch zum Geburtstag des Grundgesetzes: Wahlalter senken!“ wurde beim Deutschen Bundesjugendring erstveröffentlicht und steht dort mit weiteren Informationen zur Verfügung. 

Dort finden sich auch ausführliche Argumente für eine Absenkung des Wahlalters

Quelle: Deutscher Bundesjugendring 

Back to Top