Jugendpolitik

Wohnungslose Kinder und Jugendliche: Bundesregierung sieht keine Systembrüche zwischen SGB II und SGB VIII

Die Bundesregierung kann zwischen dem SGB II und SGB VIII keine Systembrüche erkennen, die Ursache für die Verjüngung von Obdachlosen sein soll.

23.06.2010

Berlin: (hib/AST/MIK) Dies sagt sie in ihrer Antwort (17/2083) auf eine Kleine Anfrage Der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (17/1829) zum Thema wohnungsloser Kinder und Jugendliche. Das SGB II diene zur Eingliederung in den Arbeitsmarkt, während das SGB VIII die Jugendhilfe betreffe. Wenn beide Leistungssysteme parallel erbracht würden, müsse eine möglichst reibungslose Zusammenarbeit ermöglicht werden. Dies sei in den Gesetzen formuliert.

Mehr Informationen unter: http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/17/020/1702083.pdf

Herausgeber: Deutscher Bundestag

Back to Top