Jugendpolitik

Wahlalter senken - Jugend und Demokratie stärken

Der Deutsche Bundesjugendring (DBJR) fordert ein Wahlrecht für Jugendliche. Mit einer Absenkung des Wahlalters lassen sich Jugend und Demokratie stärken, betonen die Jugendringe und Jugendverbände und starten die Kampagne #WAHLALTERSENKEN. Höhepunkt der Kampagne ist der 23. Mai 2019 - der 70. Geburtstag des Grundgesetzes.

25.01.2019

Die stellvertretende DBJR-Vorsitzende Hetav Tek sagt: „100 Jahre nach Einzug des allgemeinen, gleichen, direkten und geheimen Wahlrechts in Deutschland muss die Jugend endlich auch über die Mitglieder der Parlamente mitentscheiden.“

Bundestagspräsident Wolfgang Schäuble plant in dieser Legislatur eine Reform des Wahlrechts. „Die zielt zwar nicht auf die Wahlaltersenkung, ist aber die perfekte Gelegenheit für eine überfällige Entscheidung im Interesse der Jugend“, sagt Hetav Tek. Die Anerkennung und rechtliche Verankerung eines Wahlrechts für Jugendliche gewährt eines der bedeutendsten politischen Gestaltungsrechte in der Demokratie. Die Wahlaltersenkung ist deswegen ein klares Signal an junge Menschen dafür, dass nicht nur die an sie gestellten Erwartungen und Pflichten zunehmen, sondern auch ihre Rechte.

Kommunen und Länder machen seit Jahren gute Erfahrungen

In Baden-Württemberg, Berlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein und Thüringen kann ab 16 die Stimme bei Kommunalwahlen abgegeben werden. Auf Landesebene ist das in Brandenburg, Bremen, Hamburg und Schleswig-Holstein möglich. „Das Recht der Jugendlichen, zu wählen wird sich positiv auf die Politik auswirken“, sagt Hetav Tek. Jugendliche würden endlich als Wähler/-innen ernst genommen. Ihre Belange und Interessen würden in Parlamenten besser vertreten. Und auch bei Bürger/-innenbegehren und -entscheiden zählt ihre Stimme.

Die Grundsätze der allgemeinen und gleichen Wahl (Artikel 38 Absatz 1 Grundgesetz) sprechen für das Wahlrecht ohne Altersgrenze. Der DBJR will ein grundsätzliches Wahlrecht ab 14. „Wer jünger ist und sich in ein Wahlverzeichnis einträgt, soll auch früher wählen können“, findet Hetav Tek. Das Wahlrecht ist zu Recht ein höchstpersönliches Recht. Es kann nicht übertragen, abgetreten oder veräußert werden. Ein Stellvertretungswahlrecht - zum Beispiel durch Eltern - ist kein Ersatz.

Jugendliche haben anspruchsvolle Qualitätsvorstellungen

Mehr als sechs Millionen Kinder und Jugendliche in Jugendverbänden und Jugendringen zeigen täglich, dass sie Verantwortung übernehmen und demokratische Entscheidungen treffen können. Jugendliche nehmen den Wahlakt ernst und verantwortungsbewusst wahr. Darauf wies unter anderem Professor Klaus Hurrelmann bereits in der Shell-Jugendstudie 2006 hin: „Die Jugendlichen gehen mit sehr anspruchsvollen Maßstäben und Qualifikationsvorstellungen an den Wahlakt heran. Sie sind der Auffassung, es gehöre eine umfassende politische Information und eine genaue Kenntnis von Parteiprogrammen und politischen Zusammenhängen als Voraussetzung dazu. Hier sind die Jugendlichen erheblich anspruchsvoller als die ältere Bevölkerung, die teilweise ohne jede sorgfältige politische Vorabinformation an den Wahlvorgang herangeht.“

Mit der Kampagne #wahlaltersenken macht der DBJR jetzt seine Forderung deutlich. Höhepunkt der Kampagne wird der 23. Mai 2019 sein. Dann feiert das Grundgesetz Geburtstag und wird mit 70 Jahren so alt wie der DBJR selbst.

Der Beitrag „Das Wahlalter muss sinken“ wurde beim DBJR erstveröffentlicht und steht dort mit weiterführenden Informationen zur Verfügung.

Quelle: Deutscher Bundesjugendring

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