Jugendpolitik

Wählen ab 16: Landtagswahl in Schleswig-Holstein

Noch nie durften in Schleswig-Holstein so viele Menschen wählen, wie bei der Landtagswahl am kommenden Sonntag. Dieser Zuwachs beruht u.a. auf der Absenkung des Wahlalters auf 16 Jahre. Knapp über 200.000 junge Menschen können am kommenden Sonntag erstmals an der Landtagswahl teilnehmen.

04.05.2017

Von den rd. 2,88 Mio. Einwohnerinnen und Einwohnern Schleswig-Holsteins (ca. 51,7 % Frauen, ca. 48,3 % Männer) sind nach vorläufiger Ermittlung rd. 2,321 Mio. zur Landtagswahl wahlberechtigt. Das sind die höchsten Zahlen der Wahlberechtigten seit 1949 bei Europa-, Bundestags- und Landtagswahlen. Die Zahl der Wahlberechtigten zur Landtagswahl ist im Vergleich zur Landtagswahl 2012 um rd. 81.600 gestiegen. Der Zuwachs beruht zum einen auf einem durch Wanderungsgewinne verursachten Bevölkerungswachstum in Schleswig-Holstein und zum anderen auf der Absenkung des Wahlalters auf 16 Jahre. Etwa 201.300 junge Menschen können erstmals an einer Landtagswahl teilnehmen, weil sie seit 2012 das 16. bzw. 18. Lebensjahr vollendet haben.

Wahlberechtigt sind alle Deutschen, die am 7. Mai 2017 das 16. Lebensjahr vollendet haben, seit mindestens sechs Wochen in Schleswig-Holstein eine Wohnung innehaben oder sich sonst gewöhnlich aufhalten und nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind.

Nach welchem System wird gewählt?

Es sind insgesamt 69 Abgeordnete in den Schleswig-Holsteinischen Landtag zu wählen (Regelzahl), davon 35 durch Mehrheitswahl in den Wahlkreisen, die Übrigen durch Verhältniswahl aus den Landeslisten der Parteien (Verhältnisausgleich). Die Abgeordneten werden nach den Grundsätzen der allgemeinen, unmittelbaren, freien, gleichen und geheimen Wahl für einen Zeitraum von fünf Jahren nach dem System der personalisierten Verhältniswahl gewählt.

Wie auch zur Bundestagswahl wird zur Landtagswahl das Zweistimmenwahlrecht angewendet. Jede Wählerin und jeder Wähler hat eine Erststimme, die für eine Wahlkreisbewerberin oder einen Wahlkreisbewerber abgegeben wird. Im Wahlkreis ist gewählt, wer die meisten gültigen Erststimmen erhalten hat. Die Zweitstimme gilt der Landesliste einer Partei. Die von den Parteien erreichten gültigen Zweitstimmen bilden die Grundlage für den Verhältnisausgleich; die Zweitstimme ist also die maßgebliche Stimme für die Sitzverteilung im Landtag.

Weitere <link https: www.schleswig-holstein.de de fachinhalte w wahlen service presse pi external-link-new-window des>Informationen zur Landtagswahl gibt der Landeswahlleiter von Schleswig-Holstein. 

Mehrheitsverhältnisse im Bundesrat

Mit der Landtagswahl entscheiden die Wählerinnen und Wähler im nördlichsten Bundesland indirekt auch über die Zusammensetzung des Bundesrats. Die Länder werden dort durch ihre Landesregierung vertreten. Eine Änderung der Mehrheitsverhältnisse im Bundesrat ist allerdings nicht zu erwarten. Grund hierfür ist die nie dagewesene Koalitionsvielfalt in den 16 Landesregierungen. Diese lässt eine klassische "Lagerbildung" in der Länderkammer nicht zu. 

Informationen zu den <link http: www.bundesrat.de shareddocs texte external-link-new-window des bundesrats zur landtagswahl in>Auswirkungen der Landtagswahl auf den Bundesrat stehen auf der Webseite des Bundesrats zur Verfügung. 

Wahl-O-Mat Schleswig-Holstein 2017 

Auch zur Landtagswahl in Schleswig-Holstein steht ein Wahl-O-Mat zur Verfügung. Alle zur Wahl stehenden 13 Parteien haben die Wahl-O-Mat-Thesen beantwortet. Mit seinen insgesamt 38 Thesen gibt der Wahl-O-Mat die Möglichkeit, zu ermitteln welche Parteien den eigenen Positionen am nächsten stehen. Der Wahl-O-Mat wurde ursprünglich ermittelt, um vor allem junge Wähler zu informieren und zu motivieren. In der Zwischenzeit hat er sich längst zu einer festen Größe für politische Informationen im Vorfeld von Landtags-, Bundestags- und Europawahlen entwickelt. Seit seiner erstmaligen zur Verfügungstellung im Jahr 2020 wurde er insgesamt 48 Millionen Mal genutzt. 

Der <link https: www9.wahl-o-mat.de schleswigholstein2017 main_app.php external-link-new-window>Wahl-O-Mat zur Landtagswahl in Schleswig-Holstein steht online zur Verfügung. Dort finden sich auch weiterführende Informationen der Bundeszentrale für politische Bildung und vom Landesbeauftragten für politische Bildung. 

Quellen: Landeswahlleiter Schleswig-Holstein, Bundesrat und Bundeszentrale für politische Bildung 

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