Jugendpolitik

Von der Aue kritisiert schwarz-gelbe Pläne zur Verschärfung des Jugendstrafrechts

Justizsenatorin von der Aue kritisiert Koalitionsvereinbarungen: "Strafverschärfungen im Jugendstrafrecht sind vollkommen überflüssig."

21.10.2009

Berlins Justizsenatorin Gisela von der Aue hat die Pläne der schwarz-gelben Koalition scharf kritisiert, den Strafrahmen im Jugendstrafrecht auf 15 Jahre zu erhöhen.

„Die Erhöhung ist reine Augenwischerei und dient nicht der Abschreckung. Sie hat somit keine präventive Wirkung und hat mit liberaler Rechtspolitik nichts zu tun. Jugendliche Gewalttäter handeln spontan und denken bei der Tatbegehung nicht an die möglicherweise zu erwartende Strafe“, sagte die Politikerin heute in Berlin. Sie wies darauf hin, dass im Jugendstrafrecht der Erziehungsgedanke im Vordergrund steht. „Nur dieser Erziehungsgedanke ermöglicht eine individuelle, dem Täter und der Tat angemessene Strafzumessung. Jugendliche befinden sich in einem Übergangsstadium. Auch dies muss bei der Urteilsfindung berücksichtigt werden“ betonte die Senatorin.

Auch die Einführung eines Warnschussarrestes sieht von der Aue skeptisch. Diese Arrestform soll in Fällen angewandt werden, in denen eine Jugendstrafe zur Bewährung ausgesetzt wird.

„Das ist ein Widerspruch in sich. Richter setzen Strafen nur dann zur Bewährung aus, wenn für die Verurteilten eine günstige Sozialprognose besteht. Wenn die Betroffenen nun trotz einer Bewährungsstrafe in einen Arrest müssen, können sie in dieser Zeit beispielsweise nicht die Schule besuchen oder ihre Ausbildung fortsetzen. Dies kann wiederum negative Auswirkungen auf die Sozialprognose haben. Ich wüsste außerdem keinen Fall, für den der Warnschussarrest praktisch sinnvoll und erforderlich wäre. Sollten die schwarz-gelben Koalitionäre ihre Überlegungen tatsächlich in die Tat umsetzen, kann man getrost von einem Fehlstart in der Rechtspolitik der neuen Bundesregierung sprechen“, ergänzte die Senatorin.

Quelle: Senatsverwaltung für Justiz des Landes Berlin

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