Jugendpolitik

UN-Kinderrechtskonvention soll ohne Einschränkung auch in Deutschland gelten

Rheinland-Pfalz will den Weg dazu frei machen, dass die 1989 formulierten, weltweit gültigen Kinderrechte der Vereinten Nationen künftig ohne Einschränkungen auch in Deutschland umgesetzt werden.

27.11.2009

Ein Antrag des Landes, der heute im Bundesrat eingebracht wurde, hat zum Ziel, dass die Länderkammer die Bundesregierung auffordert, die 1992 mit der Ratifizierung der UN-Kinderrechtskonvention in New York hinterlegte Vorbehaltserklärung umgehend zurückzunehmen. „Die UN-Konvention formuliert Rechte von Kindern und schreibt damit Mindestanforderungen an die Versorgung, den Schutz und an die Beteiligung von Kindern fest, die in Deutschland auch allgemein akzeptiert werden. Mehr als 17 Jahre, nachdem die UN-Kinderrechtskonvention in Deutschland nur unter Vorbehalt akzeptiert wurde, ist es an der Zeit diese Vorbehalte zurückzustellen“, unterstrichen Ministerpräsident Kurt Beck sowie Bildungs- und Jugendministerin Doris Ahnen.

Die Vorbehaltserklärung Deutschlands enthält eine Reihe von Relativierungen und nicht mehr zeitgemäßer Interpretationshinweise des UN-Katalogs an Kinderrechten, die sich durch die innerdeutsche Gesetzgebung mittlerweile erledigt haben. Im Sommer 2008 war ein gleichlautender Entschließungsantrag, den die Länder Berlin, Rheinland-Pfalz und Bremen eingebracht hatten, noch gescheitert. Rheinland-Pfalz unterstützt als einziges Bundesland eine jährliche „Woche der Kinderrechte“, in der einzelne Rechte aus der UN-Konvention thematisiert werden.

Quelle: Ministerium für Bildung, Wissenschaft, Jugend und Kultur des Landes Rheinland-Pfalz

 

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