Jugendpolitik
UN-Kinderrechtskonvention: PRO ASYL fordert gesetzliche Schritte nach der Rücknahme der Vorbehalte
Anlässlich des 19. Jahrestages der Ratifizierung der UN-Kinderrechtskonvention durch Deutschland appellierte PRO ASYL an die Bundesregierung und die Fraktionen des Deutschen Bundestages, ein Jahr nach der Rücknahme der Vorbehalte nun auch endlich die rechtlichen Konsequenzen zu ziehen und gesetzliche Schritte zur Änderung des Aufenthalts-, des Asylverfahrens- und des Asylbewerberleistungsgesetzes einzuleiten.
08.04.2011
Am 3. Mai 2010 hatte die schwarz-gelbe Bundesregierung die Rücknahme der ausländerrechtlichen Vorbehalte zur UN-Kinderrechtskonvention beschlossen, bislang Konsequenzen in Form von Rechtsanpassungen jedoch verweigert.
Die Vorbehaltsrücknahme hatte die Bundesregierung selbst als „Signal“ für die Kinderrechte bezeichnet. „Es ist rechtlich und politisch in höchstem Maße widersprüchlich und inakzeptabel, wenn aus der vollständigen Anerkennung der UN-Kinderrechte keine Konsequenzen gezogen werden,“ sagte Heiko Kauffmann, Vorstandsmitglied von PRO ASYL. Es sei ein Glaubwürdigkeitstest insbesondere für die liberale Partei, welche die staatliche Ausgrenzungspolitik gegenüber Flüchtlingskindern selbst wiederholt als „eine schier unendliche Geschichte politischen Versagens“ (so im Entschließungsantrag der FDP 2005, BT-Drucksache 15 / 5868 ) bezeichnet hatte. Mit dem sogenannten „ausländerrechtlichen Vorbehalt“ vom 5. April 1992 wurden die Rechte von Flüchtlingskindern bei Regelungen der Einreise, des Aufenthalts und der Aufenthaltsbeendigung sowie bezüglich des Gebots der Gleichbehandlung stark eingeschränkt. Ihre Kinderrechte kamen demnach in asyl- und ausländerrechtlichen Verfahren nicht zur Anwendung. Folge ist unter anderem, dass sie bereits ab 16 Jahren wie Erwachsene behandelt werden und z.B. in Abschiebungshaft genommen werden können.
PRO Asyl fordert ein gemeinsames Vorgehen von Bund, Ländern und Gemeinden, um die gesetzliche und institutionelle Diskriminierung von Flüchtlingskindern in Deutschland endlich zu beenden.
„Alles andere ließe die Rücknahme als groß inszenierte Täuschung erscheinen und die versprochene volle Umsetzung der Kinderrechtskonvention auch für Flüchtlingskinder zur Farce verkommen“, so Kauffmann abschließend.
Quelle: PRO ASYL
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