Jugendpolitik
terre des hommes fordert: Kindeswohl muss Vorrang haben
Zum 25. Jahrestag des Inkrafttretens der UN-Kinderrechtskonvention in Deutschland fordert die Kinderhilfsorganisation terre des hommes stärkere Anstrengungen von Bundes- und Landesregierungen. Die Kinderrechten müssten endlich den verbindlichen Charakter von Grundrechten bekommen. Besonders weißt das Kinderhilfswerk auf die prekäre Situation von Flüchtlingskindern hin.
05.04.2017
"Eines der wichtigsten Prinzipien der Kinderrechtskonvention ist der Vorrang des Kindeswohl vor anderen Gesichtspunkten", sagte Vorstandssprecher Jörg Angerstein. "Dieses Prinzip ist noch lange nicht umgesetzt. Viel zu oft werden wirtschaftliche oder andere Interessen über das Wohl eines Kindes gestellt." Noch immer fehlt der politische Wille, die Kinderrechte im Grundgesetz zu verankern. "Nach 25 Jahren ist es an der Zeit, den Worten endlich Taten folgen zu lassen. Die Kinderrechte müssen den verbindlichen Charakter von Grundrechten bekommen und dürfen nicht länger Gegenstand allgemeiner Absichtserklärungen sein." Auch im Hinblick auf Kinderarmut und ungleiche Bildungschancen müssten Bund, Länder und Kommunen deutlich stärker die Interessen von Mädchen und Jungen berücksichtigen.
In diesem Zusammenhang wies das Kinderhilfswerk auf die prekäre Situation von Flüchtlingskindern hin. Kinderspezifische Fluchtgründe, wie etwa Rekrutierung von Kindersoldaten durch bewaffnete Gruppen, müssen bei Asylverfahren stärker berücksichtigt werden. Kritisch sieht das Kinderhilfswerk, dass Flüchtlingskinder in den ersten 15 Monaten in Deutschland nur bei akuten Krankheiten versorgt werden. Davon sind besonders Kinder mit chronischen Leiden oder Behinderungen betroffen.
Im nationalen und internationalen Kontext sieht terre des hommes weitere Handlungsfelder bei der Umsetzung der Kinderrechte. So müsse das Rekrutierungsalter für die Bundeswehr auf 18 Jahre angehoben werden. "Deutschland könnte auch mehr für Kinder tun, wenn es Waffenexporte in Konfliktgebiete stoppen würde, in denen massiv Menschen- und Kinderrechte verletzt werden", so Angerstein. So dürften Kleinwaffen nicht an Kriegsparteien gelangen, die für die Zwangsrekrutierung von Kindersoldaten verantwortlich seien.
Quelle: terre des hommes vom 04.04.2017
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