Jugendpolitik

Stellungnahme des BJK: Junge Erwachsene – Soziale Teilhabe ermöglichen!

Das Bundesjugendkuratorium (BJK) fordert die Politik zu einer systematischen Auseinandersetzung mit dem jungen Erwachsenenalter auf. Viele wegweisende Lebensereignisse junger Menschen fallen heute in das junge Erwachsenenalter, ohne dass dies jugend- und sozialpolitisch hinreichend reflektiert und aufgenommen werde. Nicht zuletzt zeigten auch die Entwicklungen in anderen europäischen Ländern, dass das junge Erwachsenenalter eine Lebensspanne ist, in der soziale Ungleichheiten einen großen Einfluss auf den weiteren Lebensweg und die Teilhabemöglichkeiten haben.

23.06.2020

Zentrales Anliegen der Stellungnahme des Bundesjugendkuratoriums (BJK) ist es, die Jugendpolitik und die einzelnen Politikfelder zu einer systematischen Auseinandersetzung mit dem jungen Erwachsenenalter aufzufordern und gemeinsam eine Politik zu gestalten, die gleichberechtigte Formen sozialer Teilhabe für junge Erwachsene im institutionellen Gefüge unserer Gesellschaft ermöglicht. Auch die aktuelle Corona-Krise hat gezeigt, dass das junge Erwachsenenalter stärker in den Vordergrund der politischen Aufmerksamkeit gerückt werden muss.

Veränderungen in sozialer Teilhabe und nachhaltige Folgen

Ausgangspunkt der umfassenden Stellungnahme ist die bisher sehr segmentierte Betrachtung und Regulierung des jungen Erwachsenenalters in unterschiedlichen gesellschaftlichen Bereichen von Ausbildung, Bildung, Studium, Erwerbsarbeit, Familienförderung, Gesundheit etc. Dadurch entstehen Friktionen in der Förderung, Parallelstrukturen und konkurrierende Unterstützungslogiken in den Kommunen, Ländern und im Bund. Im Fokus der Stellungnahme stehen die Veränderungen in der sozialen Teilhabe von jungen Erwachsenen in unserer Gesellschaft und die sich dadurch ergebenden nachhaltigen Folgen für ihre weitere Lebensgestaltung.

Die in der Stellungnahme beschriebenen Entwicklungen und politischen Herausforderungen zeigen: Viele wegweisende Lebensereignisse junger Menschen fallen heute in das junge Erwachsenenalter, ohne dass dies jugend- und sozialpolitisch hinreichend reflektiert und aufgenommen wird. So wurde aus Sicht des BJK zwar in den vergangenen Jahren durch die Jugendstrategie der Bundesregierung und hier etwa über die interministerielle Zusammenarbeit grundlegend eine neue jugendpolitische Perspektive aufgezeigt. Dennoch finde das junge Erwachsenenalter bisher zu wenig systematisch Berücksichtigung in der Jugendpolitik.

Herausforderungen für Jugendpolitik und involvierte Politikfelder

Das Bundesjugendkuratorium zeichnet mit den formulierten Forderungen eine vielfältige Herausforderungsstruktur für die Jugendpolitik und alle darin involvierten Politikfelder. Um kohärente Lösungsansätze entwickeln zu können, empfiehlt das Bundesjugendkuratorium die Einrichtung einer Enquetekommission „Junge Erwachsene“, die auf der Grundlage einer umfassenden Analyse der Veränderungen und Flexibilisierungen im institutionellen Gefüge des Aufwachsens und ihrer Auswirkungen auf die Lebenslage der jungen Erwachsenen erstmalig einen systematischen politikfeldübergreifenden Entwurf für eine Jugendpolitik des jungen Erwachsenenalters erarbeitet.

Auch die Entwicklungen in anderen europäischen Ländern zeigten, dass das junge Erwachsenenalter eine Lebensspanne ist, in der soziale Ungleichheiten einen großen Einfluss auf den weiteren Lebensweg und die Teilhabemöglichkeiten haben und soziale Unterschiede sich verstärken und manifestieren, wenn staatliche Unter-stützung und Förderung zu früh enden. Fragen nach einer nachhaltigen, sozialen und existenziellen Absicherung junger Menschen müssen zwar immer unter den je konkreten regionalen Bedingungen beantwortet werden, sie sind nach Ansicht des BJK aber auch stärker als bisher im europapolitischen Kontext zu betrachten und zu verhandeln

Die Stellungnahme „Junge Erwachsene - Soziale Teilhabe ermöglichen!“ (PDF, 319 KB) steht beim Bundesjugendkuratorium als Download zur Verfügung. Weitere Informationen: www.bundesjugendkuratorium.de

Bundesjugendkuratorium

Das Bundesjugendkuratorium (BJK) ist ein von der Bundesregierung eingesetztes Sachverständigengremium. Es berät die Bundesregierung in grundsätzlichen Fragen der Kinder- und Jugendhilfe und in Querschnittsfragen der Kinder- und Jugendpolitik. Dem BJK gehören bis zu 15 Sachverständige aus Politik, Verwaltung, Verbänden und Wissenschaft an. Die Mitglieder wurden durch die Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend für die Dauer der laufenden Legislaturperiode berufen.

Quelle: Bundesjugendkuratorium vom 22.06.2020

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