Jugendpolitik
Starke-Familien-Gesetz: Wichtiger Schritt zur Bekämpfung von Kinder- und Jugendarmut
Die Bundesregierung hat das Starke-Familien-Gesetz beschlossen. Als nächstes müssen sich Bundestag und Bundesrat damit befassen. Der Deutsche Bundesjugendring (DBJR) findet: Das Gesetz ist ein wichtiger Schritt zur Bekämfung der Kinder- und Jugendarmut. Es ist aber nicht konsequent genug.
21.01.2019
Es bleibt der falsche Ansatz, Kinder und Jugendliche im Hartz-IV-System zu lassen“, sagt DBJR-Vorstandsmitglied Alma Kleen. Das Gesetz baue zwar einige bürokratische Hürden ab, lässt aber genug übrig. Ein Beispiel: Das Bildungs- und Teilhabepaket. „Es ist immer noch zu bürokratisch, deswegen fallen weiter viele Kinder und Jugendliche durchs Raster“, sagt Alma Kleen. Wichtig für uns ist, dass die Förderung von Jugendarbeit und außerschulischen Aktivitäten nicht hinten runter fallen.
Konkrete Forderungen zur Bekämpfung von Kinder- und Jugendarmut
Der Deutsche Bundesjugendring formuliert in seinen Positionen konkrete Forderungen, die in der Reform durch das Parlament noch ergänzt werden sollten: Das Kindergeld muss auf den maximalen Betrag erhöht werden, der durch die steuerliche Freistellung des Existenzminimums erzielt werden kann. Das aus unserer Sicht nicht reformierbare Bildungs- und Teilhabepaket muss abgeschafft werden, zu Gunsten einer Erhöhung der ALG II-Regelleistung um mindestens 50 Euro pro Monat und Kind oder Jugendlichen. Jedes Jahr muss für den Schulbedarf die Leistung im Februar um 80 Euro und im August um 200 Euro erhöht werden. Für Ferienmaßnahmen oder Freizeitaktivitäten während der Sommerferien sind im Juni 450 Euro zusätzlich notwendig. Finanziell Benachteiligte müssen bei Angeboten der Jugendarbeit flächendeckend unbürokratisch durch die öffentliche Hand unterstützt werden.
Einiges im Gesetz weist in die richtige Richtung
Einiges im Gesetz weist mit Blick auf die Zahlen in die richtige Richtung. Zum Beispiel dass die Erhöhung des Kinderzuschlags steuerfrei gestellt wird, damit er zusammen mit dem Kindergeld den durchschnittlichen Bedarf in Höhe des Existenzminimums deckt. Einkünfte des Kindes – zum Beispiel Unterhaltszahlungen – sollen weniger stark berücksichtigt werden, was besonders Alleinerziehenden zu Gute kommen soll. Wenn Eltern die obere Einkommensgrenze für den Leistungsanspruch überschreiten, fällt dieser ab 2020 nicht mehr abrupt weg, sondern läuft allmählich aus. Eine Verbesserung. Gut ist auch, dass die Eigenanteile beim Schul-Mittagessen und bei der Schulbeförderung wegfallen sollen oder die Lernförderung auch bei nicht unmittelbar versetzungsgefährdeten Kindern gezahlt wird. „Aber insgesamt bleibt der Eindruck: Es wird eher repariert als reformiert“, sagt Alma Kleen.
Der Beitrag wurde beim DBJR erstveröffentlicht. Weitere Informationen und Positionen finden sich unter: www.dbjr.de/themen/armut/
Quelle: Deutscher Bundesjugendring
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