Jugendpolitik
Stärkere Beteiligung von Kindern bei der Stadtplanung sicherstellen
Das Deutsche Kinderhilfswerk fordert ein grundsätzliches Umdenken in der Stadtplanung, um Städte und Gemeinden kinderfreundlicher zu gestalten. Auch die Stadtplanung habe sich laut UN-Kinderrechtskonvention am Vorrang des Kindeswohls zu orientieren; Kindern und Jugendlichen soll Mitsprache und Mitbestimmung ermöglicht werden.
15.09.2015
"Bei Planungsfragen wird fast durchgängig aus der Erwachsenenperspektive gedacht. Wir sollten aber schleunigst dazu übergehen, Kindern und Jugendlichen Mitsprache und Mitbestimmung zu ermöglichen", betont Holger Hofmann, Bundesgeschäftsführer des Deutschen Kinderhilfswerkes anlässlich der morgigen Eröffnung (16.09.2015) des 9. Bundeskongresses Nationale Stadtentwicklungspolitik in Leipzig. Vor dem Hintergrund des demografischen Wandels und schrumpfender Städte erhalte das Leitbild einer kinderfreundlichen Stadtentwicklung besondere Bedeutung. "Mit der Bereitstellung von Spielplätzen oder der Öffnung von Schulhöfen ist es allein nicht getan. Es geht um die ganzheitliche Entwicklung der Städte und Gemeinden, in denen sich Kinder und Jugendliche wohl fühlen", so Hofmann weiter.
"Verschiedene Studien der letzten Jahre zeigen auf, dass wir rund einem Viertel der Kinder gesunde Entwicklungsbedingungen im öffentlichen Raum vorenthalten. Diese Kinder haben gleichzeitig kaum eine Chance, die Defizite auszugleichen, auch nicht in der Schule. Im Gegenteil, dort werden die benachteiligten Kinder weiter abgehängt. Dabei ist der öffentliche Raum der Ort, auf den Politik unmittelbar Einfluss nehmen kann und muss", fordert Hofmann. Das Bewusstsein der Verantwortlichen für die Funktion des Raums als "Dritter Pädagoge" sei vielerorts verloren gegangen. "Es ist also an der Zeit, durch eine stärker auf Kinder bezogene Politik eine kinderfreundlichere Gesellschaft zu schaffen. Im Übrigen ist das keine Frage des guten Willens. Die UN-Kinderrechtskonvention mit ihrer Verpflichtung zur Beteiligung von Kindern und Jugendlichen ist auch für Städte und Gemeinden geltendes Recht" schließt Hofmann.
Auswirkungen auf Lebensqualität und Entwicklungschancen
Die Kinderstudie "Raum für Kinderspiel!", die das Deutsche Kinderhilfswerk gemeinsam mit fünf baden-württembergischen Städten durchgeführt hat, zeigt, dass sich eine kinderfreundliche Stadtplanung und die Möglichkeiten zum selbstbestimmten Spielen maßgeblich auf die Lebensqualität und Entwicklungschancen von Kindern auswirken. In Gebieten mit schlechter Wohnumfeldqualität kommt es bei vielen Kindern zu einer sozialen Entwicklungsverzögerung.
Während Kinder aus sehr kinderfreundlichen Stadtteilen täglich durchschnittlich fast zwei Stunden alleine ohne Aufsicht draußen spielen, verbringen Kinder unter sehr schlechten Bedingungen nur eine Viertelstunde damit. Im Vergleich zu Kindern aus sehr kinderfreundlichen Stadtteilen haben sie deshalb weniger soziale Erfahrungen mit Gleichaltrigen, einen deutlich höheren Medienkonsum und nutzen seltener organisierte Freizeit- und Sportangebote in ihrem Stadtteil.
Je ungünstiger die Wohnbedingungen sind, desto häufiger begründen Eltern fehlende Spielmöglichkeiten im Umfeld der Wohnung mit Hinweisen auf Gefahren. Das gilt sowohl für die Einschätzung von Gefahren durch den Straßenverkehr als auch für die Annahmen der Eltern über soziale Gefahren.
Deutsches Kinderhilfswerk fordert: Kinder und Jugendliche mitbestimmen lassen
Deshalb muss aus Sicht des Deutschen Kinderhilfswerkes Kinder- und Jugendbeteiligung auch im Baurecht als Qualität wahrgenommen werden. Im Selbstverständnis von Verwaltung und Politik sollte die Haltung entwickelt werden, dass Beiträge der Kinder und Jugendlichen als kreativer Impuls zu verstehen sind. Mit dem Modellprojekt "Kinderfreundliche Stadtgestaltung" hat das Deutsche Kinderhilfswerk zahlreiche erfolgreiche Projekte begleitet. Es lassen sich dadurch zuverlässige Aussagen über die Bedürfnisse von Kindern und Jugendlichen, ihr Mitwirkungspotenzial, die bevorzugten Beteiligungsformen und die Nutzung der bestehenden Angebote treffen.
Quelle: Deutsches Kinderhilfswerk vom 15.09.2015.
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