Jugendpolitik

Rheinland Pfalz: "Sozialfonds Mittagessen an Ganztagsschulen“ ausgeweitet

Während in den vergangenen Schuljahren die rheinland-pfälzischen Schulträger eine sich an einer pauschalen landesweit geltenden Quote von 11 Prozent der Ganztagschülerinnen und Ganztagsschüler der jeweiligen Schule orientierende Zuwendung erhielten, wurde für das dieses Schuljahr die Berechnung des Sozialfonds im Sinne einer größeren regionalen Einzelfallgerechtigkeit umgestellt.

05.02.2010

„Auch im laufenden Schuljahr soll kein Kind wegen mangelnder finanzieller Leistungsfähigkeit von der Mittagsverpflegung seiner Ganztagsschule ausgeschlossen sein. Wie in den vergangenen Jahren stellt das Innenministerium auch in diesem Schuljahr einen Sozialfonds für Kinder aus sozial bedürftigen Familien als freiwillige Leistung zur Verfügung“, sagte der Innenminister des Landes Rheinland-Pfalz, Karl Peter Bruch. Es sei gelungen, den 2006 erstmals aufgelegten Sozialfonds nicht nur fortzuführen, sondern entsprechend der steigenden Zahl von Ganztagsschülerinnen und -schülern finanziell auszuweiten. „So werden nunmehr rund 1,4 Millionen Euro an die Schulträger überwiesen. Mit diesen Mitteln will das Land die Schulträger bei ihren Anstrengungen unterstützen, dass alle Ganztagschülerinnen und Ganztagsschüler am gemeinsamen Mittagessen teilnehmen. Der Sozialfonds eröffnet sozial bedürftigen Schülerinnen und Schülern die Möglichkeit, mit einem Eigenanteil von nur 1 Euro pro Essen an der Mittagsverpflegung teilzunehmen“, so der Minister.

Während in den vergangenen Schuljahren die Schulträger eine sich an einer pauschalen landesweit geltenden Quote von 11 Prozent der Ganztagschülerinnen und Ganztagsschüler der jeweiligen Schule orientierende Zuwendung erhielten, wurde für das dieses Schuljahr die Berechnung des Sozialfonds im Sinne einer größeren regionalen Einzelfallgerechtigkeit umgestellt. Die Mittel werden zukünftig jeweils sowohl nach der Zahl der Ganztagsschülerinnen und -schüler des Schulträgers und dem für die betreffende kommunale Gebietskörperschaft festgestellten Grad der Hilfebedürftigkeit von Personen unter 14 Jahren nach dem Sozialgesetzbuch II errechnet.

Nachdem das Ministerium für Bildung, Wissenschaft, Jugend und Kultur die aktuellen Zahlen der Ganztagschülerinnen und Ganztagsschüler der jeweiligen Schulträger statistisch erfasst und die Bundesagentur für Arbeit die als Grad der Bedürftigkeit genutzte Statistik der Personen unter 14 Jahren im Hilfebezug des Sozialgesetzbuches II zur Verfügung gestellt hat, wurden die Zuwendungsbeträge für die einzelnen Schulträger durch die ADD zum 1. Februar ermittelt und festgesetzt. Die Auszahlung der Gesamtmittel für das Schuljahr 2009/2010 wird die Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion Trier im Februar 2010 veranlassen. Auf eine Antragstellung seitens der Schulträger wurde im Gegensatz zu den Vorjahren zur Minderung des Verwaltungsaufwandes verzichtet.

Quelle: Ministerium des Innern und für Sport Rheinland-Pfalz

Back to Top