Städtetag

Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung müssen Länder maßgeblich finanzieren

Der Deutsche Städtetag appelliert an die Länder, für den Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung für Grundschulkinder Verantwortung zu übernehmen und sich maßgeblich finanziell zu beteiligen.

18.06.2021

Der Präsident des Deutschen Städtetages, Oberbürgermeister Burkhard Jung aus Leipzig, sagte anlässlich der Verabschiedung des Gesetzes im Bundestag:

„Wir erwarten von den Ländern ein klares Bekenntnis, die Ganztagsbetreuung für Grundschulkinder maßgeblich mit zu finanzieren. Die Ministerpräsidentinnen und -präsidenten müssen zu ihrer Verantwortung stehen. Wenn das Gesetz, auf das sich die Koalition jetzt geeinigt hat, heute den Bundestag passiert, bleibt eine milliardenschwere Finanzierungslücke. Diese Last darf nicht an den Kommunen hängen bleiben.

Wenn auch die Länder den Rechtsanspruch wollen, müssen sie die Kosten abdecken, die der Bund nicht trägt. Hier gilt ganz klar: Wer bestellt, bezahlt.

Den Städten steht wegen der Steuerausfälle durch die Corona-Pandemie das Wasser bis zum Hals. In diesem und nächsten Jahr fehlen bereits Milliarden Steuer-Einnahmen für dringend nötige Investitionen. Wenn Bund und Länder jetzt einen neuen Rechtsanspruch beschließen, müssen sie ihn auch finanzieren.

Die Erwartungen der Familien sind groß: Die Eltern wollen keinen Rechtsanspruch auf reine Betreuung, sondern Bildungsangebote für ihre Kinder auch am Nachmittag. Auch das müssen sich die Länder ins Aufgabenheft schreiben. Die Städte unterstützen im Grundsatz den Ausbau der Ganztagsbetreuung für Grundschulkinder. Die Betreuungslücke für Kinder im Übergang von Kita und Schule zu schließen – vor allem in Westdeutschland – ist richtig. Es hilft den Familien und verbessert die Bildungschancen der Kinder. Aber neben der unzureichenden Finanzierung steht: Gleichzeitig bleibt es eine riesige Herausforderung, bis dahin genügend Personal zu finden und die geeigneten Räumlichkeiten zu schaffen."

Weitere Informationen

Notwendig sind nach einer Studie des Deutschen Jugendinstituts zusätzliche Betreuungs- und Förderangebote für rund 1 Million Grundschulkinder. Das erfordert Investitionskosten von rund 7,5 Milliarden Euro. Bei voll ausgebautem Angebot werden zusätzliche Betriebskosten von jährlich 4,45 Milliarden Euro anfallen.

Der Bund will bis zu 3,5 Milliarden Euro für Investitionen für den Ausbau von Ganztagsgrundschulen und Horten bereitstellen. Für die Betriebskosten sagt er ab dem Jahr 2030 jährlich 960 Millionen Euro zu. Vorher beginnt die Bundesbeteiligung an den Betriebskosten im Jahr 2026 mit 100 Millionen Euro und wächst jährlich.

Quelle: Deutscher Städtetag vom 11.06.2021

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