Neuer Jugendmedienschutz

PARTIZIPATION von Kindern wird großgeschrieben

Der Deutsche Bundestag hat das von Bundesfamilienministerin Franziska Giffey vorgelegte Gesetz zur Reform des Jugendmedienschutzes verabschiedet. Mit den neuen Regelungen wird erstmals die Beteiligung von Kindern und Jugendlichen und damit eines der Grundprinzipien der UN-Kinderrechtskonvention im Normtext verankert.

12.03.2021

In Artikel 12 der UN-KRK, Absatz 1 heißt es „Die Vertragsstaaten sichern dem Kind, das fähig ist, sich eine eigene Meinung zu bilden, das Recht zu, diese Meinung in allen das Kind berührenden Angelegenheiten frei zu äußern, und berücksichtigen die Meinung des Kindes angemessen und entsprechend seinem Alter und seiner Reife.“ Dies wird mit dem neuen Jugendschutzgesetz direkt umgesetzt: Kinder und Jugendliche werden in einem Beirat, der bei der neuen Bundeszentrale für Jugendmedienschutz eingerichtet wird, vertreten sein und dort auch an der regelmäßigen Beurteilung der Wirksamkeit des Gesetzes mitwirken.

Kinder und Jugendliche wirken in einem Beirat mit

Die Änderung der zuletzt 2002 reformierten deutschen Gesetzgebung ist überfällig, denn die alten Regelungen sind den Herausforderungen, die sich aus der Digitalisierung und den veränderten Lebenswelten von Kindern ergeben, längst nicht mehr gewachsen. Die Einbeziehung von Kindern und Jugendlichen in die Gestaltung eines modernen Jugendmedienschutzes ist folgerichtig, wenn man bedenkt, dass sie es sind, die neue digitale Anwendungen, Geräte und Dienste häufig als erste nutzen und dabei teilweise erheblichen Gefährdungen ausgesetzt sein können. Diese werden im Gesetz nun wie folgt ausdrücklich benannt: „Risiken durch Kommunikations- und Kontaktfunktionen, durch Kauffunktionen, durch glücksspielähnliche Mechanismen, durch Mechanismen zur Förderung eines exzessiven Mediennutzungsverhaltens, durch die Weitergabe von Bestands- und Nutzungsdaten ohne Einwilligung an Dritte sowie durch nicht altersgerechte Kaufappelle insbesondere durch werbende Verweise auf andere Medien.“ Die Plattformbetreiber verpflichtet das Gesetz zu Vorsorgemaßnahmen, um derartigen Risiken zu begegnen. Dazu gehören u.a. kindgerechte AGBs, sichere Voreinstellungen bei der Nutzung von Diensten, die Nutzungsrisiken je nach Alter begrenzen, indem z. B. Nutzerprofile nicht durch Suchdienste gefunden werden, und leicht auffindbare Hinweise auf anbieterunabhängige Beratungsangebote, Hilfe- und Meldemöglichkeiten. Unterstützen können dabei die Einrichtungen der Freiwilligen Selbstkontrolle, die zusammen mit den Dienstanbietern Leitlinien zur Umsetzung solcher Vorsorgemaßnahmen erarbeiten und dabei auch die Sichtweisen von Kindern und Jugendlichen einbeziehen sollen.

Aus Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien wird Bundeszentrale für Jugendmedienschutz

Die Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien, die zur Bundeszentrale für Jugendmedienschutz umgebaut und modernisiert wird, hat den Auftrag, die beteiligten Akteure im Prozess einer dialogischen Regulierung zusammenzubringen und die konsequente Rechtsdurchsetzung gegenüber den Anbietern zu gewährleisten.

Persönliche Integrität von Kindern und Jugendlichen soll besser geschützt werden

Mit der Einführung des neuen Schutzziels der persönlichen Integrität von Kindern und Jugendlichen sowie der Förderung von Orientierung verfolgt das Jugendschutzgesetz einen ganzheitlichen Ansatz: Eltern und pädagogischen Fachkräften werden mit einheitlichen Alterskennzeichen und Deskriptoren des Gefährdungspotenzials Instrumente an die Hand gegeben, um Medienangebote altersgerecht auszuwählen. Kinder und Jugendliche werden durch Vorsorge und Orientierung befähigt, Medienkompetenz zu entwickeln und ebenso selbstständig wie selbstsicher mit Medien umzugehen.

Deutschland setzt als erstes Land Forderungen der Vereinten Nationen um 

Die Rechte und der Schutz von Kindern werden mit dem neuen Jugendschutzgesetz gestärkt, Partizipation und Teilhabe werden großgeschrieben, und der Prozess der digitalen Transformation der Gesellschaft wird ein Stück weit kindgerechter gestaltet. Bravo, denn Deutschland setzt damit als erstes Land weltweit die Forderungen der Allgemeinen Bemerkung zu den Rechten von Kindern im digitalen Umfeld, die der Kinderrechteausschuss der Vereinten Nationen im Februar 2021 angenommen hat, vorbildlich um.

Quelle: Stiftung Digitale Chancen vom 05.03.2021

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