Jugendpolitik

Österreich: BJV kritisiert Beschluss zum Kopftuchverbot an Schulen

Mitte Mai hat Österreich ein Gesetz verabschiedet, dass das Tragen von Kopftüchern in Grundschulen verbietet. Die Bundesjugendvertretung (BJV) sieht dies als Diskriminierung und Verletzung der Kinderrechte an. Außerdem dürfe man nicht von vornherein davon ausgehen, dass Kinder zum Tragen des Kopftuchs gezwungen werden, so die BJV.

29.05.2019

Zukünftig soll in Österreich „das Tragen weltanschaulich oder religiös geprägter Bekleidung, mit der eine Verhüllung des Hauptes verbunden ist“, untersagt werden. Weil das Verbot jedoch nicht die jüdische Kippa oder die Patka der Sikhs umfasst, richtet es sich offensichtlich gegen junge muslimische Mädchen. Sie werden durch das Gesetz aufgrund ihrer Religionszugehörigkeit kriminalisiert. „Als Bundesjugendvertretung sind wir ganz klar gegen jegliche Form der Diskriminierung. Das Gesetz verstößt eindeutig gegen die Rechte von Kindern, zu deren Einhaltung sich Österreich mit der Unterzeichnung der UN-Kinderrechtskonvention verpflichtet hat.“, erklärt BJV-Vorsitzender Derai Al Nuaimi. Konkret handelt es sich um einen Verstoß gegen Artikel 29 der UN-Kinderrechtskonvention: Dieser hält fest, dass auch im schulischen Raum kein weitergehender Spielraum besteht, das Recht auf Religionsfreiheit einzuschränken.

Von vornherein davon auszugehen, dass Kinder zum Tragen des Kopftuchs gezwungen werden, ist aus der Sicht der BJV problematisch. Dazu Al Nuaimi: „Politik auf Kosten von Kindern zu machen und ihnen dabei ihre Selbstbestimmung abzusprechen, finden wir höchst bedenklich. Es gibt keine Zahlen, die belegen, wie viele Kinder in Österreich tatsächlich zum Tragen des Kopftuchs gezwungen werden.“ Für die BJV ist klar: Alle Kinder sollten generell frei von Zwängen aufwachsen können, egal ob diese von Erziehungsberechtigten oder gesetzlichen Bestimmungen ausgehen. Anstatt Kinder durch ein Verbot weiter unter Druck zu setzen, gilt es, präventive Maßnahmen zu ergreifen und bei Verdachtsfällen den Dialog mit den Betroffenen zu suchen.

Quelle: Österreichische Bundesjugendvertretung vom 16.05.2019

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