Jugendpolitik
Niedersächsischer Maßnahmenkatalog für konsequenten Kinderschutz vorgestellt
Niedersachsens Sozialministerin Carola Reimann leitet konkrete Schritte ein, mit denen der Schutz von Pflegekindern vor sexuellem Missbrauch erhöht wird. Es sei bestürzend, was Kindern in Lügde widerfahren sei. Daraus müssten nun konkrete Maßnahmen zur Optimierung der Arbeit der Jugendämter und für eine Weiterentwicklung des Kinderschutzes in Niedersachsen resultieren, so Dr. Carola Reimann. Die Sensibilität für Anzeichen von sexuellem Missbrauch müsse weiter erhöht werden.
02.04.2019
Trotz Hinweisen auf Pädophilie hatte das Jugendamt in Hameln den 56-jähigen Beschuldigten als Pflegevater eingesetzt. Über die Konsequenzen, die im Landkreis Hameln-Prymont aus diesem Behördenversagen gezogen werden, informierte Landrat Tjark Bartels am 21. März den Sozialausschuss des Niedersächsischen Landtags.
Maßnahmenkatalog für stärkeren Kinderschutz
Sozial-Staatssekretär Heiger Scholz stellte im Sozialausschuss den Maßnahmenkatalog des Niedersächsischen Sozialministeriums für stärkeren Kinderschutz in Niedersachsen vor. Dazu zählen:
- Gezielt fortbilden: Es sollen spezielle Fortbildungsmodule für Schulsozialarbeiterinnen und -arbeiter zur „Erkennung von Gefährdungen für Kinder und Jugendliche" mit dem Kultusministerium abgestimmt, entwickelt und angeboten werden. In Kooperation mit dem Landesjugendring sollen zudem Seminare für Ehrenamtliche in der Verbandsarbeit initiiert werden, so dass auch diese darin geschult werden können.
- Für Anzeichen von Missbrauch sensibilisieren: Unter dem Arbeitstitel „Kinderschutz geht jede(n) an" sollen Bürgerinnen und Bürger gezielt für das Thema sensibilisiert werden, so dass frühzeitig Hinweise auf Missbrauch erkannt und gemeldet werden. Gemeinsam mit dem Deutschen Kinderschutzbund sollen Kinder und Jugendliche auf Hilfsangebote hingewiesen werden.
- Abläufe optimieren: Es ist aktuell eine Abfrage bei Landkreisen und kreisfreien Städte angelaufen, wo eine engere länderübergreifende Zusammenarbeit angezeigt ist. Zusammen mit den kommunalen Jugendämtern und den weiteren im Kinderschutz tätigen Institutionen sollen die Hilfestellungen für die komplexen Prüf- und Entscheidungsvorgänge in Jugendämtern weiterentwickelt werden.
- Qualität steigern: Die Initiative zur Qualitätsentwicklung in der Jugendhilfe wird weiterentwickelt, die Zahl der teilnehmenden Jugendämter von vier auf sechs erhöht - das Jugendamt des Landkreises Hameln-Pyrmont wird dabei intensiv einbezogen. Bei einer Fachveranstaltung im Herbst sollen konkrete Schlüsse aus den Vorfällen im Landkreis Hameln-Pyrmont gezogen werden, um künftig ähnliche Fälle verhindern zu können. Damit sollen Abläufe optimiert sowie präventive Ansätze entwickelt werden. Weitere Aspekte sind die Koordination der Arbeit von Allgemeinem Sozialen Dienst und Pflegekinderdienst sowie die Zusammenarbeit zwischen Jugendämtern und Polizei. Ein besonderer Fokus liegt hier auf dem Informationsfluss zwischen den Behörden sowie auf eventuellen Hürden aufgrund von Datenschutzbestimmungen.
Das Sozialministerium wird außerdem den Landkreis Hameln-Pyrmont weiter konkret begleiten bei der Analyse der Verwaltungsabläufe im Jugendamt und der Erarbeitung einer Optimierungsstrategie.
Im Jugendamt Hameln-Pyrmont waren drei für den Pflegevater belastende Hinweise innerhalb eines halben Jahres falsch eingeschätzt worden, eine fatale Fehlentscheidung zu Lasten des Pflegekindes war die Folge. Der Landkreis hatte zudem Defizite in der Zusammenarbeit des Allgemeinen Sozialen Dienstes (ASD) und Pflegekinderdienstes (PKD) eingeräumt, die beide im Jugendamt angesiedelt sind. Die Abläufe sollen dort nun verbessert, eine externe Prüfinstanz aufgebaut werden.
Grundsätzlich verfügt Niedersachsen im Vergleich zu anderen Bundesländern über eine überdurchschnittliche Infrastruktur im Kinderschutz. 2018 hatte Sozialministerin Carola Reimann zwei neue Kinderschutzzentren eröffnet, so dass es nun vier Kinderschutzzentren in Niedersachsen gibt: in Hannover, Oldenburg, Osnabrück sowie in Lüneburg/Stade. Zudem gibt es 22 Beratungsstellen im Bereich Gewalt gegen Kinder und 43 Gewaltberatungsstellen für Mädchen und Frauen sowie Notrufe, Beratungsstellen gegen sexuellen Missbrauch und Beratungsstellen gegen häusliche Gewalt.
Hintergrundinformationen
Die originäre Zuständigkeit für den Schutz von Kindern vor Gefahren für ihr Wohl und damit auch vor sexueller Gewalt liegt bei den örtlichen Trägern der öffentlichen Jugendhilfe (§ 1 Abs. 3 Nr. 3 i.V.m. § 85 Abs. 1 SGB VIII), die kommunalen Jugendämter agieren im sogenannten eigenen Wirkungskreis.
Dem Land als überörtlichem Träger der Jugendhilfe kommt insbesondere die Aufgabe der finanziellen Förderung (§ 12 AG SGB VIII), der fachlichen Weiterentwicklung (z.B. durch Modellvorhaben), der Fortbildung von MitarbeiterInnen sowie des Schutzes von Kindern und Jugendlichen in Einrichtungen (§ 85 Abs. 2 SGB VIII) zu. Im Fall Lügde hatte das Land umgehend Kontakt zu den beteiligten Behörden im Landkreis Hameln-Pyrmont und im Land Nordrhein-Westfahlen aufgenommen, damit Pflegekinder geschützt und umgehend Konsequenzen aus den Ereignissen in Lügde gezogen werden.
Quelle: Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung vom 21.03.2019
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