Jugendpolitik

Neues Verfahren zur Ermittlung des Existenz- und Teilhabeminimums für Kinder und Jugendliche gefordert

Das Deutsche Kinderhilfswerk fordert die Bundesregierung angesichts der hohen Kinderarmutsquote in Deutschland auf, die Ermittlung des Existenz- und Teilhabeminimums nachhaltig auf die tatsächlichen Bedarfe von Kindern ausrichten.

11.11.2015

Damit sollen die Hartz IV-Regelsätze so ausgestaltet werden, dass sie Kinder, die mit ihren Familien Sozialleistungen beziehen, sicher vor Armut schützen. Ein neues Verfahren kann zudem die mehrmalige Kritik des Bundesverfassungsgerichtes an der Ermittlung der Regelbedarfe stärker aufgreifen. "Für die Entwicklung eines solchen Verfahrens brauchen wir eine Expertenkommission unter Einbezug von Sachverständigen, Parteien- und Verbandsvertretern sowie Kindern und Jugendlichen selbst. Das Grundrecht auf soziale Sicherheit ist in der UN-Kinderrechtskonvention klar normiert. Wie wichtig durchgreifende Maßnahmen zur Bekämpfung der Kinderarmut sind, hat uns die aktuelle Shell Jugendstudie wieder einmal deutlich vor Augen geführt. Es ist ein Alarmsignal, wenn die Zuversicht, die bei der jungen Generation allgemein vorherrscht, gerade bei Kindern und Jugendlichen aus armen Verhältnissen am schwächsten ausfällt. Das wird auf Dauer verhängnisvoll für unsere Gesellschaft sein", betont Holger Hofmann, Bundesgeschäftsführer des Deutschen Kinderhilfswerkes, anlässlich der heutigen Anhörung in der Kinderkommission (11.11.2015) und der morgigen Debatte im Deutschen Bundestag (12.11.2015) über Kinderarmut in Deutschland.

"Wenn wir uns die Politik der Großen Koalition im Bereich der Kinderarmut anschauen, fällt vor allem eines auf: eine große Leerstelle. Es zeigt sich immer deutlicher, dass das Fehlen des Wortes ‚Kinderarmut‘ im Koalitionsvertrag kein Versehen war. Hier haben die Koalitionsfraktionen bisher nichts auf den Weg gebracht. Dabei ist es fatal, wenn der Geldbeutel der Eltern über die Zukunftschancen von Kindern in Deutschland entscheidet und rund drei Millionen Kinder von gesellschaftlichen Zukunftsperspektiven abgehängt werden. Bei der Bekämpfung der Kinderarmut muss auch ein besonderes Augenmerk auf die Situation der Flüchtlingskinder in Deutschland gerichtet werden. Diese brauchen unabhängig von ihrem Aufenthaltsstatus den gleichen Zugang zu Bildung, Versorgung und Teilhabe wie einheimische Kinder", so Hofmann weiter.

Aus Sicht des Deutschen Kinderhilfswerkes sollte die Bundesregierung endlich ein Nationales Programm zur Bekämpfung der Kinderarmut auf den Weg bringen, das ressortübergreifend an verschiedensten Stellen ansetzt. Denn soziale Sicherheit und Bildungsgerechtigkeit für Kinder sollten in einer der reichsten Industrienationen der Welt eigentlich eine Selbstverständlichkeit sein. Die Absicherung aller Kinder und Jugendlichen in Deutschland sollte langfristig durch eine Kindergrundsicherung in Höhe von 550 Euro erfolgen, um den durchschnittlichen Aufwand von Familien mit Kindern im Laufe der Erziehungsjahre zu decken. "Dann könnte auch endlich das Bürokratiemonster ‚Bildungs- und Teilhabepaket‘ zu den Akten gelegt werden", so Hofmann abschließend.

Quelle: Deutsches Kinderhilfswerk vom 11.11.2015.

Redaktion: Uwe Kamp

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