Jugendpolitik
National Coalition begrüßt neues UN-Beschwerdeverfahren
Die National Coalition für die Umsetzung der UN-Kinderrechtskonvention in Deutschland begrüßt, dass Deutschland zu den Erstunterzeichnern des neuen Zusatzprotokolls für ein Individualbeschwerderecht zur UN-KRK zählt.
29.02.2012
„Wir freuen uns, dass Deutschland bei diesem für die Stärkung der Kinderrechte so wichtigen Termin in Genf dabei ist und zu den Erstunterzeichnern des Zusatzprotokolls zur Individualbeschwerde gehört“, so Dr. Sabine Skutta und Prof. Dr. Jörg Maywald, Sprecher der National Coalition. „Wichtig ist nun, dass die Länder, die das Zusatzprotokoll unterzeichnet haben, es auch schnellstmöglich ratifizieren und sich dafür einsetzen, dass möglichst viele Staaten dies ebenfalls tun. Denn: Das Zusatzprotokoll tritt erst in Kraft, wenn 10 Staaten es ratifiziert haben.“
Bisher war es nicht möglich, Beschwerden über die Verletzung der Kinderrechte nach der UN-KRK auf internationaler Ebene geltend zu machen. Am 19. Dezember 2011 beschloss die UN-Generalversammlung das neue Zusatzprotokoll und brachte damit den Aufnahmeprozess des neuen Abkommens auf der UN-Ebene zum Abschluss. Künftig sollen Einzelne oder Gruppen von Kindern und Jugendlichen in einem Individualbeschwerdeverfahren die Möglichkeit haben, sich an den unabhängigen UN-Ausschuss für die Rechte des Kindes zu wenden. Voraussetzung dafür ist, dass der innerstaatliche Rechtsweg ausgeschöpft ist. Hält der Ausschuss einen Fall für begründet und nimmt diesen auf, wird der betroffene Staat aufgefordert, hierzu Stellung zu beziehen. Die Erfahrung anderer Ausschüsse hat gezeigt, dass die Feststellung von Menschenrechtsverletzungen die Öffentlichkeit wachrütteln und zu Veränderungen in den Vertragsstaaten führen kann.
Die National Coalition und ihre Mitglieder werden sich in Deutschland für die Bekanntmachung des neuen Vertrages und der in der Konvention formulierten Rechte einsetzen. „Es wird aber auch darauf ankommen, Kindern, deren Rechte nach der Konvention verletzt sind, die Unterstützung zukommen zu lassen, die sie brauchen, um ein Individualbeschwerdeverfahren anzustrengen, denn der deutsche Rechtsweg ist lang und beschwerlich. Die Bereitstellung von Rechthilfefonds sowie juristische und psychologische Unterstützung sind sicherzustellen. Wir bedauern, dass nach der im Jahr 2010 erfolgten Rücknahme der Vorbehalte zur UN-Kinderrechtskonvention immer noch keine Anpassungen in der deutschen Rechtsordnung erfolgt sind. Wir würden es begrüßen, wenn das Zusatzabkommen als ein zusätzliches Monitoringinstrument für Kinderrechte dazu beiträgt, dass 16- bis 17 jährigen unbegleiteten Flüchtlingskindern in Deutschland endlich auch die völkerrechtlich verbindlichen Rechte zugestanden werden – und dies möglichst, ohne dass ein langes Beschwerdeverfahren bis hin zu den Vereinten Nationen eingeleitet werden muss“ so Skutta und Maywald abschließend.
Quelle: National Coalition für die UN-Kinderrechtskonvention in Deutschland (NC)
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