Jugendpolitik

Monitoring-Stelle zur UN-Kinderrechtskonvention eröffnet

Bundesfamilienministerin Manuela Schwesig hat heute (17.11.2015) im Deutschen Institut für Menschenrechte die neue Monitoring-Stelle zur UN-Kinderrechtskonvention eröffnet. Die Monitoring-Stelle wird künftig die Umsetzung der Konvention untersuchen und überwachen und Empfehlungen aussprechen.

17.11.2015

Pünktlich zum 1. "Europäischen Tag zum Schutz von Kindern vor sexueller Ausbeutung und sexuellem Missbrauch" am 18. November erklärt Manuela Schwesig: "Kinderrechte sind Menschenrechte und Menschenrechte sind Kinderrechte. Alle Kinder und alle Erwachsenen müssen die Kinderrechte kennen, damit sie richtig wirken können. Die Kinderrechtskonvention gibt allen Kindern und Jugendlichen, unabhängig von Aussehen, Herkunft, Geschlecht oder Religionszugehörigkeit, die gleichen Rechte! Gemeinsam mit der Monitoring-Stelle mache ich mich dafür stark, diese Rechte bekannt zu machen und durchzusetzen."

UN-Kinderrechtskonvention garantiert Schutz-, Förderungs- und Beteiligungsrechte

Das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) hat 2015 das Deutsche Institut für Menschenrechte, die unabhängige Nationale Menschenrechtsinstitution Deutschlands, beauftragt, die Umsetzung der Konvention zu untersuchen und zu überwachen. Dafür hat das Institut die Monitoring-Stelle zur UN-Kinderrechtskonvention eingerichtet.

Kinder und Jugendliche als Expertinnen und Experten in eigener Sache

Beate Rudolf, Direktorin des Deutschen Instituts für Menschenrechte, erklärte: "Die UN-Kinderrechtskonvention garantiert allen Kindern Schutz-, Förderungs- und Beteiligungsrechte. Deutschland ist daher verpflichtet, diese zu achten, zu schützen und zu verwirklichen. Die Monitoring-Stelle zur UN-Kinderrechtskonvention ist ein weiterer wichtiger Baustein zur Stärkung der Kinderrechte in Deutschland."

Monitoring-Stelle zur UN-Kinderrechtskonvention

Claudia Kittel, Leiterin der Monitoring-Stelle zur UN-Kinderrechtskonvention, sagte: "Die Monitoring-Stelle zur UN-Kinderrechtskonvention wird auf Grundlage der Konvention unabhängig Empfehlungen aussprechen, wie Deutschland die Kinderrechte gut oder noch besser umsetzen kann. Vor allem werden wir genau hinschauen, wo Schwierigkeiten bei der Verwirklichung der Kinderrechte bestehen. Dabei ist es uns sehr wichtig, direkt mit Kindern und Jugendlichen als Expertinnen und Experten in eigener Sache zusammenzuarbeiten und gemeinsam Lösungsvorschläge zu entwickeln."

Die Monitoring-Stelle zur UN-Kinderrechtskonvention wird in ihrer Aufbauphase bis Juni 2017 

  • den Umsetzungsstand der UN-Kinderrechtskonvention in Deutschland untersuchen und - wo nötig - geeignete Methoden zur Informationsgewinnung entwickeln,
  • Schwierigkeiten bei der Umsetzung der Kinderrechte identifizieren (auf der Grundlage gezielter Analysen der Lebenssituationen von Kindern und Jugendlichen),
  • einen Beitrag dazu leisten, dass Kinderrechte in Deutschland bei Kindern und den für sie zuständigen Stellen bekannter werden und angewendet werden,
  • Kriterien zur Bewertung  der Umsetzung der Kinderrechte entwickeln, um künftig politische Maßnahmen (inkl. der Anwendung von Gesetzen) aus kinderrechtlicher Perspektive zu beurteilen,
  • Gesetzgebung und Politik bei politischen Entscheidungsprozessen beraten und Überzeugungsarbeit leisten durch Beteiligung an politischen Diskussionen und am fachwissenschaftlichen Diskurs.

Hintergrund:

Seit 1992 hat der Kinderrechtsausschuss der Vereinten Nationen das Fehlen einer zentralen Monitoring-Stelle zur UN-Kinderrechtskonvention mehrfach kritisiert und Deutschland zuletzt im Februar 2014 empfohlen, eine solche Stelle in Deutschland zu schaffen. 

Weitere Informationen zur Monitoring-Stelle zur UN-Kinderrechtskonvention stehen auf den Internetseiten des <link http: www.bmfsfj.de external-link-new-window zur webseite des>BMFSFJ und des <link http: www.institut-fuer-menschenrechte.de monitoring-stelle-un-krk external-link-new-window zur webseite der>Instituts für Menschenrechte zur Verfügung. 

Quelle: Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom 17.11.2015

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