Jugendpolitik
Mecklenburg-Vorpommern setzt sich weiterhin für Kinderrechte im Grundgesetz ein
Anlässlich des Weltkindertages am Donnerstag wies der Staatssekretär im Ministerium für Arbeit, Gleichstellung und Soziales Nikolaus VossVoss darauf hin, dass die Rechte von Kindern auch in Deutschland noch nicht in der Gesellschaft vollständig anerkannt sind.
20.09.2012
"Mecklenburg-Vorpommern wird sich auch weiterhin für die Aufnahme von Kinderrechten ins Grundgesetz einsetzen", sagte der Staatssekretär im Ministerium für Arbeit, Gleichstellung und Soziales Nikolaus Voss am Mittwoch. Kinderrechte müssen noch stärker in der Gesellschaft verankert werden als bislang. Anlässlich des Weltkindertages am Donnerstag wies Voss darauf hin, dass die Rechte von Kindern auch in Deutschland noch nicht in der Gesellschaft vollständig anerkannt sind.
"Die Aufnahme von Kinderrechten ins Grundgesetz ist Teil der Koalitionsvereinbarung, die zwischen SPD und CDU zu Beginn der Legislaturperiode geschlossen wurde. Es ist bereits gelungen, die schwächsten Mitglieder der Gesellschaft - die Kinder - über ein neues Bundeskinderschutzgesetz zu stärken", sagte Voss am Mittwoch. Es gebe aber noch eine ganze Menge zu tun. "Wer Kinder und ihre Rechte nicht genügend beachtet und wertschätzt, der vergreift sich an unserer Zukunft."
In diesem Zusammenhang wies Voss darauf hin, dass Kinder unabhängig vom Einkommen der Eltern das Recht auf Bildung sowie individuelle Entwicklung und Förderung haben. In Mecklenburg-Vorpommern geht über die Hälfte aller Kinder zwischen dem ersten und dritten Lebensjahr in eine Krippe. Von den Drei- bis Sechsjährigen besuchen über 90 Prozent eine Kindertagesstätte. Dadurch ist im Land die Qualität der frühkindlichen Bildung auf einem Spitzenplatz in Deutschland.
Quelle: Ministerium für Arbeit, Gleichstellung und Soziales Mecklenburg-Vorpommern vom 19.09.2012
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