Jugendpolitik

LIGA und Landesjugendring in Brandenburg fordern auch künftig einen starken Landesjugendhilfeausschuss

Die LIGA der Spitzenverbände der Freien Wohlfahrtspflege im Land Brandenburg und der Landesjugendring Brandenburg (LJR) fordern die Beibehaltung der Mitwirkungsrechte des Landesjugendhilfeausschusses und kritisieren die Eingliederung des Landesjugendamtes in das Ministerium.

06.09.2013

Dies haben LIGA und LJR bei einem Fachgespräch mit Landtagsabgeordneten, Vertretern des Landesjugendministeriums, Akteuren der Jugendhilfe aus den Kommunen und verschiedener freier Träger am 5. September 2013 im Schloss Glienicke unterstrichen.

Hubertus Diemer, Vorsitzender der LIGA und Vorstand des DRK Landesverbandes Brandenburg, fordert die geplante Eingliederung des Landesjugendamtes in das Jugendministerium zu überdenken und die Beschlussrechte beizubehalten. Bernd Mones, Geschäftsführer des Landesjugendringes unterstreicht: „Beteiligung ist nur dann wirkungsvoll, wenn der Ausschuss nicht nur ein Recht auf Information und Befassung, sondern auch ein Beschlussrecht hat.“ Nur so könne der Ausschuss auf die Verwaltung einwirken und die Fachlichkeit der Ausschussmitglieder effektiv genutzt werden. „Die zunehmenden Aufgaben und auch deren Bedeutung, allein schon am Beispiel des Kinderschutzes, benötigen einen starken überörtlichen Träger der Kinder- und Jugendhilfe“, so Hubertus Diemer. In dieser Position sieht sich die LIGA nicht nur gestärkt durch eine aktuelle Stellungnahme der BAGFW (Bundesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege), sondern auch durch eine Positionierung der Bundesministerin Kristina Schröder und die Ausführungen des 14. Kinder- und Jugendberichts der Bundesregierung.

Die Landesgeschäftsführerin der AWO, Anne Böttcher, sieht in einer echten Weiterentwicklung des Gremiums die Chance, dass der Ausschuss zu einem wirkungsvollen Begleiter und Unterstützer der landespolitischen Akteure bei der Gestaltung der Kinder- und Jugendhilfepolitik wird. Erfahrungen in Niedersachen haben gezeigt, dass die Beschränkung der Mitwirkungsrechte der Träger nicht sinnvoll ist. Daher wird diese aktuell wieder rückgängig gemacht. „Warum sollte das LandBrandenburg etwas abschaffen, worauf man stolz sein kann und worum uns andere Bundesländer beneiden?“

Mit einer Schwächung des Ausschusses in Kombination mit einer möglichen Stärkung der Kommunen durch die Erweiterung zentraler Steuerungsaufgaben bringt man die Grundlagen für eine Chancengleichheit der Kinder und Jugendlichen in Gefahr. 

Andreas Kaczynski, Vorstand des Paritätischen in Brandenburg, wertet das Gesetzesvorhaben als schlechtes Signal an Jugendliche, weil Partizipation als quasi wirkungslos erlebt werden muss, wenn ein zentrales Element der Beteiligung formell nicht mehr gegeben ist. Darüber hinaus warnt der Paritätische vor möglichen negativen Auswirkungen auf die örtlichen Jugendhilfeausschüsse. Wenn auf Landesebene bereits Signale gesetzt werden, die ein konstruktives Zusammenwirken von Verwaltung, Parlamentund Trägern künftig erschweren, weil Träger der Kinder- und Jugendhilfe nicht wirkungsvoll beteiligt werden, dann könnte dies durchaus auch auf kommunaler Ebene „Schule machen“. 

„Der Ball liegt nun beim Landtag“, darauf wies auch Andreas Hilliger vom Landesjugendministerium hin. Der Gesetzesentwurf der Regierung liegt seit Ende der Sommerpause dem Landtag zur Beschlussfassung vor und wird  demnächst im zuständigen Fachausschuss für Bildung, Jugend und Sport intensiv zu beraten sein.

Hintergrund:

Der Landesjugendhilfeausschuss setzt sich derzeit sowohl aus Vertretern des Landtags, der freien Träger der Kinder- und Jugendhilfe,  der Jugendverbände und Kirchen sowie der Landkreise und Städte und Gemeinden zusammen und hatte sich vorrangig, aber nicht nur mit Themen der Kinder- und Jugendhilfe insbesondere in den fachlichen Unterausschüssen befasst und gemeinsam Positionen und fachliche Empfehlungen abgegeben. Die Brandenburger Koalitionspartner hatten im November 2011 vorgeschlagen, das Landesjugendamt in das Ministerium für Bildung, Jugend und Sport zu integrieren. Dieses Vorhaben gehört zu einem Katalog, in dem  Modernisierungsvorhaben des Landes Brandenburg empfohlen werden.In diesem Dokument heißt es: „Das Landesjugendamt wird in das MBJS organisatorisch integriert. Dabei ist zu gewährleisten, dass die Leistungen der bisherigen Landesoberbehörde für die Qualitätsentwicklung der Kinder- und Jugendhilfe ebenso sichergestellt werden, wie die Wahrnehmung der Gesamtverantwortung der obersten Landesjugendbehörde. Die Beteiligung des Landesjugendhilfeausschusses an den Aufgaben aus Kinder- und Jugendhilfe soll hierbei unberührt bleiben. Anlässlich der Integration des Landesjugendamtes ins Ministerium kann eine Fortentwicklung der Beteiligung geprüft werden.“Das sogenannte Modernisierungsvorhaben der Landesregierung zur Integration des Landejugendamtes in das Ministerium für Bildung, Jugend und Sport hebt durch das gewählte Modell die Zweigliedrigkeit der Behördenstruktur auf. Bisher hat sich das Landesjugendamt aus der Verwaltung und dem Landesjugendhilfeausschuss zusammengesetzt. Im vorliegenden Gesetzesentwurf werden bewährte Strukturen zerschlagen und Kompetenzen des bisherigen Landesjugendhilfeausschuss verändert. Das noch geltende  Beschlussrecht als das bisher stärkste Beteiligungsrecht von Verbänden soll gegen erweiterte Befassungs- und Anhörungsrechte eingetauscht werden. Künftig soll der neu zu gründende Landes- Kinder- und Jugendausschuss zwar angehört werden, aber keine direkte Möglichkeit der Einflussnahme mehr haben. 

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