Jugendpolitik

Landeskabinett Niedersachsen schafft Voraussetzungen für Wiedereinführung des Landes-Jugendhilfeausschusses

Mit dem Gesetzentwurf zur Änderung von Vorschriften des Kinder- und Jugendhilferechts, der heute vom Kabinett beschlossen wurde, schafft die Landesregierung Niedersachsen die rechtlichen Voraussetzungen zur Wiedereinführung des Landesjugendhilfeausschusses in Niedersachsen.

29.01.2014

„Der Landesjugendhilfeausschuss kommt - damit stärken wir die Beteiligungsrechte der jungen Menschen und der für sie zuständigen Verbände an der Kinder- und Jugendpolitik des Landes", kündigt Niedersachsens Sozialministerin Cornelia Rundt an.

„Damit korrigieren wir einen Fehler der alten Landesregierung", betont Cornelia Rundt. Es müsse selbstverständliche Praxis sein, partnerschaftlich und auf Augenhöhe mit den Jugendhilfeträgern in Niedersachsen zusammen zu arbeiten. „Jugendämter, freie Träger und das Land haben gemeinsam die Aufgabe, Kinder und Jugendliche in ihrer Entwicklung zu unterstützen und zu fördern", erläutert Rundt. Jedes Kind, jeder Jugendliche, jede Familie in Niedersachsen solle überall rasch und unkompliziert Zugang zu Unterstützungs- und Beratungsangeboten haben. „In einem Flächenland wie Niedersachsen brauchen wir dazu alle Kräfte der Kinder- und Jugendhilfe" betont die Ministerin: „Wir brauchen die koordinierte Weiterentwicklung der Kinder- und Jugendhilfe, um bedarfsgerecht reagieren zu können."

Durch die Wiedereinführung des Landesjugendhilfeausschusses wird die fachliche Weiterentwicklung der Kinder- und Jugendhilfe in Niedersachsen gestärkt. Die Fachleute wie beispielsweise Interessenvertretungen aus den Bereichen der Jugendarbeit, Jugendsozialarbeit, Behindertenhilfe, der Migrantinnen- und Migrantenorganisationen oder der Kommunen werden beteiligt und bekommen Beschlussrechte. Die Landesregierung unterstreicht mit der Wiedereinführung des Landesjugendhilfeauschusses den hohen Stellenwert der Kinder- und Jugendpolitik in Niedersachsen und unterstützt die partnerschaftliche Zusammenarbeit der öffentlichen und der freien Jugendhilfe.

Das Landeskabinett hat den Gesetzentwurf am 28.01.2014 zur Verbandsbeteiligung freigegeben.

Hintergrund:

In der Sitzung am 18. April 2013 hat der niedersächsische Landtag den Entschließungsantrag der Regierungskoalition zu dem Thema „Politik gemeinsam mit der Fachwelt - Wiedereinrichtung des Landesjugendhilfeausschusses" angenommen und die Landesregierung gebeten, einen Entwurf zur Änderung des Gesetzes zur Ausführung des Kinder- und Jugendhilfegesetzes (AG KJHG) vorzulegen. Auch die Koalitionsvereinbarung der SPD und Bündnis 90/Die Grünen für die 17. Wahlperiode des Niedersächsischen Landtages sieht vor, den Landesjugendhilfeausschuss wieder einzuführen sowie die Wiedereinrichtung des Landesjugendamtes zu prüfen.

Der Landesjugendhilfeausschuss war von der Vorgängerregierung am 01.01.2007 abgeschafft und durch den Landesbeirat für Kinder- und Jugendhilfe und Familienpolitik ersetzt worden. Die Abschaffung des Landesjugendhilfeausschusses erfolgte gegen das ausdrückliche Votum von verbandlichen Vertreterinnen und Vertretern der Kinder- und Jugendhilfe in Niedersachsen. „Mit dem Gesetz zur Änderung von Vorschriften des Kinder- und Jugendhilferechts schaffen wir wieder die rechtlichen Voraussetzungen zur Wiedereinführung des Landesjugendhilfeausschusses und zur Wiedereinrichtung des Landesjugendamtes und korrigieren damit die Politik der früheren Landesregierung", betont Niedersachsens Sozial- und Familienministerin Cornelia Rundt: „Das Ziel ist, durch die Wiedereinführung des Landesjugendhilfeausschusses und dessen Beschlussrechten genau denen umfassende Beteiligungsrechte zu gewähren, um die es in der Jugendpolitik des Landes geht."

Quelle: Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Frauen, Familie, Gesundheit und Integration vom 28.01.2014

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