Jugendpolitik
Landesjugendring NRW: Interessen junger Menschen bei allen Entscheidungen berücksichtigen
Anlässlich des 30. Jahrestages der Verabschiedung der UN-Kinderrechtskonvention fordert der Landesjugendring NRW Politik und Verwaltung dazu auf, die Interessen junger Menschen bei allen Entscheidungen einzubeziehen, die sie betreffen. Außerdem plädiert der Landesjugendring für die Aufnahme der Kinderrechte ins Grundgesetz noch in diesem Jahr.
21.11.2019
Weiter Weg von der Verabschiedung bis zur Umsetzung: Bereits 1989 setzte die Generalversammlung der Vereinten Nationen die UN-Kinderrechtskonvention in Kraft, doch erst seit 2010 gilt sie in Deutschland uneingeschränkt für alle Kinder und Jugendlichen. Die praktische Umsetzung durch Entscheidungsträger/-innen und im Alltag von Kindern und Jugendlichen ist laut Landesjugendring NRW verbesserungswürdig. Daher fordert er von Politik und Verwaltung, bei allen Entscheidungen, die Kinder und Jugendliche betreffen, das Interesse und den Willen der jungen Menschen mit einzubeziehen.
Sonderprogramm der Jugendverbände in NRW
Anlässlich des 30-jährigen Jubiläums der UN-Kinderrechtskonvention stellen viele Jugendverbände und -ringe in NRW von Sommer 2019 bis Sommer 2020 insbesondere die Rechte auf Beteiligung, Freizeit und Bildung in den Fokus ihres Handelns. In Planung sind konkret z.B. ein inklusiver Festtag für Kinder mit und ohne Behinderung, auf den sich die Kinder- und Jugendgruppen vorbereiten indem sie ihre Lebenswelten mit einem „Kinderrechte-Check“ auf Partizipations- und Teilhabemöglichkeiten überprüfen. Auf dem Festtag können die Inhalte dann mit anderen jungen Menschen und Politiker(inne)n debattiert werden.
Besondere Schwerpunkte im Sonderprogramm, welches durch das Ministerium für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration des Landes NRW gefördert wird, sind zum einen die Prävention sexualisierter Gewalt und die Wahrung der Selbstbestimmungsrechte von Kindern und Jugendlichen im Allgemeinen. Zum anderen stehen politische Beteiligungsrechte im Mittelpunkt. Hier können sowohl Beteiligungsrechte im engeren politischen Raum als auch die Schaffung und Stärkung partizipativer Strukturen in einzelnen Einrichtungen der Jugendverbände im Vordergrund stehen.
Aufnahme der Kinderrechte ins Grundgesetz
Noch dieses Jahr soll im Landesjugendring NRW ein Beschluss gefasst werden, die Kinderrechte ins Grundgesetz aufzunehmen.
„Dies ist ein wichtiges Zeichen.“, betont die stellvertretende Vorsitzende des Landesjugendrings NRW, Maja Tölke. „Die Kinderrechte müssen endlich in das Grundgesetz, damit alle Entscheidungsträger_innen verpflichtet sind, das Kindeswohl zu berücksichtigen. Außerdem müssen alle Erwachsenen daran erinnert werden, dass jedes Kind eigene und besondere Rechte hat, die geschützt und sichergestellt werden müssen. Starke und mündige Kinder und Jugendliche – unabhängig ihrer Herkunft – müssen im Interesse aller sein!“
Ein Schritt zur Einhaltung dieser Rechte ist die noch in 2019 von der Bundesregierung geplante Aufnahme der Kinderrechte ins Grundgesetz. Der Landesjugendring NRW als Arbeitsgemeinschaft der Jugendverbände in NRW ist davon überzeugt, dass eine Verankerung auf dieser obersten Ebene nicht nur Symbolpolitik ist, sondern tatsächlich eine Verbesserung für Kinder und Jugendliche mit sich bringt. Eine Grundgesetzänderung setzt ein klares Signal und stärkt die Rolle von Kindern und Jugendlichen in unserer Gesellschaft.
Die Aufnahme ins Grundgesetz genügt jedoch nicht. Auch auf politischer und juristischer Ebene müssen Anstrengungen unternommen werden, um einzelne und strukturelle Kinderrechtsverletzungen einzudämmen und zu ahnden. Denn auch in der Bundesrepublik Deutschland werden tagtäglich die Rechte von Kindern und Jugendlichen verletzt.
Der Landesjugendring NRW hat den emanzipatorischen Anspruch, gleiche Rechte für alle Kinder und Jugendlichen zu fordern und einzuhalten.
Quelle: Landesjugendring NRW vom 19.11.2019
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