Jugendpolitik

Land Hessen stellt über 1 Millionen Euro für 2011 zur Verfügung

Wiesbaden. In der nächsten Woche werden die Fach- und Fördergrundsätze zur Etablierung von Familienzentren in Hessen im Staatsanzeiger für das Land Hessen veröffentlicht. „Die Aufgabe der Familienzentren in Hessen wird es sein, Familien ganzheitlich und wohnortnah zu unterstützen“, erklärte der Hessische Sozialminister Stefan Grüttner gestern in Wiesbaden.

13.09.2011

„Die Angebote der Familienzentren können, je nach regionalem Bedarf, ganz unterschiedlich sein. Ziel der Hessischen Landesregierung bei der Etablierung hessischer Familienzentren ist es, Familien in der Selbstständigkeit ihrer Lebensführung zu unterstützen. Mit den Familienzentren schaffen und unterstützen wir ein aktivierendes, regionales Angebot für die Familien in Hessen.“

Familienzentren werden Knotenpunkte in einem Netzwerk der Kooperationen und Informationen vor Ort sein. „Sie verknüpfen bildungspolitische, gesundheitspräventive und gewaltpräventive Ansätze mit familienbezogenen Angeboten“, unterstrich der Sozialminister. „Dabei werden regionale Besonderheiten besonders berücksichtigt. Familienzentren sind für alle Familien aus der Region offen.“

Die Leistungen der Familienzentren können Kinderbetreuung, Bildungs- und Erziehungsangebote, Lese- und Sprachförderung, Familienbildung, Eltern- und Lebensberatung, Sozialberatung, Unterstützung bei der Vereinbarkeit von Familie und Beruf, Zusammenarbeit mit den Arbeitsagenturen und Jobcentern, Qualifizierungen z.B. im Bereich der ehrenamtlichen Arbeit, Elternbildung, Bildungspartnerschaften auf der Grundlage des Bildungs- und Erziehungsplanes für Kinder von 0 – 10 Jahren in Hessen, Seniorenarbeit und vieles mehr umfassen.

Das Hessische Sozialministerium fördert die Familienzentren mit bis zu 12.000 Euro pro Einrichtung und Jahr. Gefördert werden können Personal- und Sachausgaben für die Leitung, Koordinierung, Vernetzung, das Management des Familienzentrums, die Sicherstellung der notwendigen Angebote oder die Leistungen Dritter. Die Förderung ist für die Entwicklung oder Weiterentwicklung von Familienzentren bestimmt und kann für die Dauer von 3 bis 5 Jahren zur Verfügung gestellt werden. Insgesamt stellt das Hessische Sozialministerium Mittel in Höhe von mehr als 1 Millionen Euro für 2011 zur Verfügung. Es ist beabsichtigt rund 100 Einrichtungen zu fördern. Antragsberechtigt sind kommunale und gemeinnützige Träger.

Für eine Förderung in 2011 können bis 17. Oktober 2011 Anträge gestellt werden. Ab dem Jahr 2012 sind Anträge bis zum 1. März des jeweiligen Jahres einzureichen. Die Anträge können über die Kommune beziehungsweise über die Landkreise beim Regierungspräsidium Kassel eingereicht werden. Weitere Informationen sind auf den Internetseiten des Regierungspräsidiums Kassel sowie des Hessischen Sozialministeriums ab dem 19. September 2011 eingestellt.

Quelle: Hessisches Sozialministerium

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