BJK Stellungnahme

Konsequenzen aus der Krise für die aktuelle und zukünftige Kinder- und Jugendpolitik

In der aktuellen Stellungnahme diskutiert das Bundesjugendkuratorium (BJK), was aus der Corona-Krise für die zukünftige Kinder- und Jugendpolitik und die Infrastrukturen von Kindheit und Jugend jetzt und nachhaltig gelernt werden kann. Das BJK gibt Empfehlungen für ein nachhaltiges kinder- und jugendpolitisches Programm, mit kurz-, mittel- und langfristigen Maßnahmen, das Erfahrungen der jungen Menschen während der Covid-19-Pandemie anerkennt und sozialen Ausgleich schafft.

17.05.2021

Wie durch ein Brennglas zeigt die Covid-19-Pandemie die Brüchigkeit der Infrastrukturen in Kindheit und Jugend, insbesondere für junge Menschen in prekären Lebenslagen, auf. Nach Ansicht des Bundesjugendkuratorium (BJK) bedarf es gerade jetzt einer nachhaltigen inklusiven kinder- und jugendgerechten Krisenpolitik auf Basis der Schutz-, Förder- und Beteiligungsrechte junger Menschen, wie sie in der UN-Kinderrechtekonvention formuliert sind.

Das BJK betont die Dringlichkeit, zielgerichtet notwendige sozial- und bildungspolitische Regulationen vorzunehmen, die systematisch und breit mit jungen Menschen aus unterschiedlichen sozialen Lebenslagen und -konstellationen gemeinsam ausgestaltet werden. Dafür sind neben dem Infektionsschutz auch die soziale, emotionale und mentale Gesundheit junger Menschen in den Blick zu nehmen. Um Bildungs- und Chancengerechtigkeit zu ermöglichen sowie Beteiligungsrechte zu verankern, müssen krisenfeste Bedingungen und diskriminierungsfreie Zugänge zu Infrastrukturen entwickelt werden, die sich an den konkreten Bedarfen junger Menschen orientieren und besonders junge Menschen in prekären Lebenslagen erreichen.  

Die Stellungnahme steht auf www.bundesjugendkuratorium.de/stellungnahmen zum Download bereit.

Kindheit und Jugend in Zeiten von Corona

In der Einleitung der Stellungnahme wird betont, dass sich die Aus- und Nachwirkungen für junge Menschen sowie für die Infrastrukturen in Kindheit und Jugend vermutlich noch stärker als bisher nach einem langfristigen Rückgang der Infektionszahlen zeigen werden. Derzeit gerieten Erfahrungen und Positionen sowie die Bewältigungsformen junger Menschen im Zuge der Covid-19-Pandemie zu wenig ins Blickfeld.

Es wird gegenwärtig durchgängig in vielen Diskussionen der Politik und Fachöffentlichkeit betont, dass die Herausforderungen im Kindes- und Jugendalter und die Kinderund Jugendrechte erst spät – und in den politischen Gremien vor allem auf die Kindertagesbetreuung und die Schule fokussiert – betrachtet wurden. Kinder- und Jugendpolitik wurde vor allem während der Covid-19-Pandemie kaum aus den Perspektiven der Rechte und Alltagserfahrungen der jungen Menschen, sozial gerechter Bedingungen, sozial fairer Qualifikations- und Zukunfts - chancen sowie eines gesunden Aufwachsens und Wohlbefindens junger Menschen im Alltag entworfen.

Öffentliche Verantwortung wahrnehmen

Die Covid-19-Pandemie habe Stärken und Schwächen der Infrastrukturen in Kindheit und Jugend in unserer Gesellschaft offengelegt. Die Bedeutung der Bildungsinfrastruktur und der Kindertagesbetreuung sowie von weiteren Angeboten der Kinder- und Jugendhilfe, wie der Kinder- und Jugendarbeit etc., wurde nicht nur deutlich, sondern mehr und mehr als „systemrelevant“ eingestuft. Vor allem relevant seien sie für das Wohlbefinden der jungen Menschen und eine sozialgerechte Gestaltung des Alltags von Kindern und Jugendlichen, heißt es in der Stellungnahme des BJK. 

Es besteht eine öffentliche Verantwortung in Krisenzeiten, nicht nur den physischen Schutz und die Sicherheit der jungen Menschen zu betrachten, sondern auch die Rechte junger Menschen auf Förderung und Beteiligung – und damit auf gleichberechtigte Zukunftschancen – zu verwirklichen und auf diesem Weg ebenfalls Sorge für eine Prävention von körperlichen, psychischen und sozialen Schäden zu tragen. In diesem Sinne ist auch der Begriff Kindeswohl weiter gefasst zu verstehen, der sich nicht nur auf die Abwendung von Gefährdungen bezieht, sondern auf die bestmögliche Verwirklichung sämtlicher Rechte junger Menschen.

Kinder- und Jugendrechte verwirklichen

Da Kinder und Jugendliche strukturell ihre Anliegen politisch weniger stark selbst durchsetzen können, sei ein besonderes Augenmerk darauf zu legen, ob die Anliegen und Bedarfe der jungen Generation nicht nur Gehör finden, sondern ihre Rechte weiterhin garantiert werden.

Gerade die Frage, inwieweit junge Menschen vergleichbare Zukunftschancen haben, wird während der Pandemie immer wieder gestellt. Kinder- und Jugendrechte basieren auf den Grundbedürfnissen, formulieren aber auch soziale, wirtschaftliche und kulturelle Rechte auf ein gerechtes und diskriminierungsfreies Aufwachsen. Durch die viel erwähnte Brennglaswirkung der Covid-19-Pandemie sind soziale Ungleichheiten und ungleichwertige Lebensverhältnisse, die vorher bereits bestanden, noch einmal stärker sichtbar geworden beziehungsweise verstärkt worden.

Damit sich die derzeitigen sozioökonomischen Strukturen und Ungleichheiten durch die Corona-Krise nicht weiter manifestieren, bedarf es einer sozialpolitisch nachhaltigen Nachsteuerung, wird vom BJK gefordert. Ein Monitoring über soziale Folgen und Bedarfe aufgrund der Covid-19-Pandemie, das systematisch und breit gemeinsam mit jungen Menschen angelegt ist, sollte demnach jetzt starten und in den Folgejahren fortgesetzt werden. Wichtig sei auch, dass junge Menschen nicht nur ein Recht auf altersgerechte Formate und Verfahren zur Beteiligung in politischen Entscheidungsprozessen haben, sondern auch auf dafür notwendige altersgerechte, mehrsprachige und barrierearme Informationen.

Zurzeit sind in vielen Regionen Deutschlands keine transparenten Informationen für junge Menschen dazu vorhanden, wie sie sich beteiligen können oder welche Angebote und Infrastrukturen für sie in diesem Jahr zur Verfügung stehen und wie diese unter den jeweiligen Bedingungen geöffnet sind. Es gilt, möglichst schnell ein gemeinsames kurzfristig sowie nachhaltig wirkendes Konzept zum Umgang mit den Folgen der Covid-19-Pandemie für Kinder und Jugendliche mit jungen Menschen zu erstellen, das über Schule und Kindertagesbetreuung hinausreicht.

Junge Menschen müssen mehr Kraft aufwenden

Da in Kindheit und Jugend Lebenszeit eine andere Erfahrungsbedeutung als im Erwachsenenalter habe, schreiben sich Einschränkungen in den Alltag junger Menschen anders nachhaltig ein. Junge Menschen müssten nunmehr besondere Kraft aufwenden, um Erfahrungen zu verarbeiten, Einiges nachzuholen und dies in ihren weiteren Lebensweg zu integrieren. Das BJK benennt die Notwendigkeit eines öffentlichen Investment und einer kohärenten politische Strategie. Es müsse mehr als ein Signal an die jungen Menschen gerichtet werden, damit nachhaltige Infrastrukturen und soziale Bedingungen für sie entwickelt, die Leistungen der jungen Menschen anerkannt und sozialpolitische Konsequenzen aus der Pandemie gezogen werden. Und neben einer nachhaltigen Kinder- und Jugendpolitik gelte es, auch Vorsorge für zukünftige Krisen zu betreiben.

Das BJK sieht eine entsprechende kinder- und jugendrechtliche sowie -politische Überprüfung der in der Pandemie gemachten Erfahrungen als zwingend erforderlich an. Es habe sich gezeigt, dass auch im Krisenmanagement nicht sofort und durchgängig Mechanismen gegriffen haben, die eine Verwirklichung der Kinder- und Jugendrechte sowohl in den Sofortmaßnahmen als auch in den nachhaltigen Bearbeitungsformen sichern. Diese Überprüfung und Anpassung der Verfahren und Strukturen des Krisenmanagements bedürfen einer kinder- und jugendpolitischen Auseinandersetzung über die Erfahrungen und Folgen der Covid-19-Pandemie.

Aufforderungen für Zukunftskonzepte

Die Stellungnahme des BJK nennt konkrete Vorschläge, die als Eckpunkte gelesen werden können, um eine entsprechende Auseinandersetzung anzuregen. Alle Forderungen werden in der Stellungnahme ausführlich benannt und begründet. Das insgesamt 40-seitige Papier steht auf www.bundesjugendkuratorium.de/stellungnahmen zum Download bereit. Nachfolgend stehen einige Forderungen in der Übersicht:

  • In den Krisenstäben auf allen Ebenen müssen von Beginn an Vertreter/-innen von Kindern und Jugendlichen dauerhaft zu den natürlichen Mitgliedern gehören.
  • Es muss ein Plan vorliegen, wie junge Menschen in unterschiedlichen Gremien angehört und wie sie an den sie betreffenden Entscheidungen beteiligt werden. Sie müssen altersdifferenziert nach ihren Ideen und Vorschlägen dazu gefragt werden, wie Gefährdungen und Herausforderungen aus ihrer Sicht bewältigt werden können, und sie sollten beim Krisenmanagement praktisch mitwirken können.
  • Die fachliche Kompetenz der Kinder- und Jugendhilfe muss im Krisenmanagement auf allen Ebenen und in allen Sozialbereichen einbezogen werden. Angebotene Unterstützungsleistungen müssen für alle Kinder und Jugendlichen erreichbar bleiben, unabhängig vom sozialen Status, der Wohn- und Familiensituation, den sprachlichen, kognitiven, körperlichen oder motorischen Voraussetzungen der Kinder und Jugendlichen.
  • Informationen, die für das Verhalten in der Krise wichtig sind, müssen altersgerecht und inklusiv in den örtlich relevanten Sprachen verfasst und in sozialgruppenrelevanten Medien verbreitet werden.
  • Es braucht barrierearme und bedarfsgerechte Zugänge zu Unterstützungsleistungen für alle jungen Menschen.
  • Eltern mit jungen Kindern müssen Möglichkeiten des Austausches, der Entlastung und des Kontaktes zu Unterstützungsangeboten erhalten. Insbesondere die Frühen Hilfen sind aufrechtzuerhalten und soziale Kontaktmöglichkeiten zu garantieren.
  • Der Bildung von definierten (Klein-)Gruppen ab dem Schulalter ist bei Krisenkonzepten Vorrang vor Individualkonzepten zu gewähren (wie beispielsweise die Bildung von social bubbles).
  • In Situationen, bei denen gewohnte Sozialkontakte nicht möglich sind, soll zur gegenseitigen Unterstützung der Kontakt zu einer nahestehenden Personengruppe aufrechterhalten werden können.
  • Die Infrastrukturen der Kinder- und Jugendarbeit müssen in Krisenzeiten besonders gestärkt werden. Sie nehmen für Kinder und Jugendliche aus beengten Wohnverhältnissen eine wichtige Funktion in der Krise ein, indem sie Orte und Gelegenheiten des Zusammentreffens anbieten.
  • Zur Erhaltung der körperlichen Gesundheit ist dafür zu sorgen, dass Kinder und Jugendliche ausreichend Gelegenheit für Bewegung und Spiel haben, möglichst im Freien, oder, wenn das aufgrund der Situation nicht möglich ist, in geeigneten Räumen.
  • Ein Ausgleich für wegfallende Mahlzeiten in der Kindertagesbetreuung und in Schulen ist zu gewährleisten.
  • Kinderärzte wie auch -ärztinnen und Kindertherapeut(inn)en sowie Fachkräfte der Kinder- und Jugendhilfe und der Frühen Hilfen müssen unter Einbezug von digitalen Möglichkeiten möglichst erreichbar und verfügbar bleiben.
  • Während eines stationären Aufenthaltes (Wohngruppen, Kliniken etc.) müssen junge Menschen zudem von Bezugspersonen begleitet werden und zumindest zu ihnen durchgehend Kontakt haben können.
  • Wenn es für den Schutz, die Gesundheit und Entwicklung der jungen Menschen wichtig ist, sind auch die Erwachsenen, die mit den Kindern leben und arbeiten, bei Präventions- und Therapiemaßnahmen vorrangig zu berücksichtigen.

Über das Bundesjugendkuratorium

Das Bundesjugendkuratorium (BJK) ist ein von der Bundesregierung eingesetztes Sachverständigengremium. Es berät die Bundesregierung in grundsätzlichen Fragen der Kinder- und Jugendhilfe und in Querschnittsfragen der Kinder- und Jugendpolitik. Dem BJK gehören bis zu 15 Sachverständige aus Politik, Verwaltung, Verbänden und Wissenschaft an. Die Mitglieder wurden durch die Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend für die Dauer der laufenden Legislaturperiode berufen.

Quelle: Deutsches Jugendinstitut e.V. vom 12.05.2021

Redaktion: Kerstin Boller

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