Jugendpolitik

KJR Sachsen-Anhalt begrüßt mehr Mitbestimmung für junge Menschen

Künftig müssen Kommunen in Sachsen-Anhalt bei politischen Fragestellungen, die Jugendliche betreffen, junge Menschen einbeziehen und deren Meinung berücksichtigen. Dies hat der Landtag beschlossen. Zudem wurde die Altersuntergrenze für den Einwohnerantrag auf 14 Jahre gesenkt. Der Kinder- und Jugendring Sachsen-Anhalt (KJR LSA) begrüßt die Änderungen, sieht aber auch Verbesserungsbedarf.

26.06.2018

Die Innenstadt soll umgestaltet werden, das Jugendzentrum einen neuen Standort bekommen oder der Schulweg zur Grundschule sicherer gemacht werden. Bei solchen und ähnlichen Fragen müssen die Kommunen in Sachsen-Anhalt jetzt auch junge Menschen nach ihrer Meinung fragen und diese berücksichtigen. Diese Änderung hat der Landtag im Rahmen der Änderung des Kommunalverfassungsgesetzes beschlossen.

Kommunen müssen Beteiligung in die Tat umsetzen

Anne Haertel (Vorsitzende KJR LSA) zu den beschlossenen Änderungen: „Ständig wird über Dinge entschieden, die das Leben von Kindern und Jugendlichen bestimmen. Und oft geschieht dies über ihre Köpfe hinweg. Mit der Änderung des Kommunalverfassungsgesetzes könnte sich das jetzt endlich ändern. Es ist also ein wichtiger Schritt nach vorn. Nun sind die Kommunen in der Verantwortung, diese Beteiligung auch in die Tat umzusetzen. Sie müssen dazu geeignete Formen der Mitbestimmung für junge Menschen finden. Und das sind andere Formen, als diejenigen, die Erwachsene nutzen.“

Noch Luft nach oben

Bei der Beteiligung junger Menschen sei noch Luft nach oben, so Haertel weiter. „Vor allem hätten wir uns gewünscht, dass die Verpflichtung der Kommunen zur Beteiligung der jungen Menschen noch stärker erfolgt. Wir haben gefordert, das Kommunen Kinder und Jugendliche beteiligen müssen – und nicht nur sollen. Wir haben auch gefordert, dass die Kommunen dokumentieren müssen, wann sie beteiligen und wie. Mit der jetzigen Regelung besteht die Gefahr, dass sich Kommunen aus ihrer Verantwortung stehlen und junge Menschen um ihr Recht bringen“ betont die Vorsitzende des KJR.

Haertel erklärte zudem: „Will man junge Menschen ernsthaft beteiligen, müssen wir zudem über die Absenkung des Wahlalters reden. Die Absenkung der Altersuntergrenze für den Einwohner(innen)antrag auf 14 Jahre ist dabei ein richtiges und gutes Signal für die Zukunft.“

Hintergrund

Der Landtag hat am 20.06.2018, in seiner 50. Sitzung der Beschlussempfehlung des Innenausschusses zugestimmt und den Regierungsentwurf zur Änderung des „Kommunalverfassungsgesetzes und anderer Kommunalrechtlicher Vorschriften“ beschlossen. Neben dem Entwurf der Regierungsfraktionen lag auch ein Entwurf der Fraktion DIE LINKE vor. Ein Schwerpunkt beider Gesetzesentwürfe war die Ausweitung der Mitbestimmungsmöglichkeiten der Menschen vor Ort. Beide Entwürfe nahmen zudem insbesondere die Ausweitung der Mitbestimmungsmöglichkeiten junger Menschen in den Blick. So sollen zukünftig gemäß § 80 KVG junge Menschen bei Planungen und Vorhaben, die deren spezifische Interessen berühren, in angemessener Weise beteiligt werden. Zudem wurde die Altersuntergrenze für den Einwohner(innen)antrag gemäß § 25 KVG von 16 auf 14 Jahre gesenkt.

Der Kinder- und Jugendring Sachsen-Anhalt e.V. hat zu beiden Entwürfen ausführlich Stellung genommen. Die  Stellungnahme vom 5. März (PDF 204 KB) sowie die Stellungnahme vom 12. Februar (PDF 1,7 MB) sind auf der Internetseite des KJR LSA abzurufen.

Quelle: Kinder- und Jugendring Sachsen-Anhalt e.V. vom 20.06.2018

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