Jugendpolitik

Kinderregelsatz: Saarland kündigt Bundesratsinitiative an

Die Sozialministerin des Saarlandes, Annegret Kramp-Karrenbauer, bezeichnete es als zentrales sozialpolitisches Ziel, Kinderarmut zu vermeiden und kündigte eine Bundesratsinitiative für neue Hartz-Regelsätze für Kinder und Jugendliche an.

20.11.2009

„Wer im Saarland über Sozialpolitik reden und Sozialpolitik gestalten will, der kommt an der Parität nicht vorbei. Der DPWV ist ja nicht nur einer sechs Spitzenverbände der freien Wohlfahrtspflege in Rheinland-Pfalz und im Saarland. Die große Zahl seiner Mitglieder und die Vielfalt seiner Einrichtungen und Dienste repräsentiert auch ein großes Spektrum sozialpolitischer Dienste und Unterstützungsstrukturen“, so die saarländische Sozialministerin Annegret Kramp-Karrenbauer anlässlich der Mitgliederversammlung des Paritätischen Wohlfahrtsverbandes in Saarbrücken.

Die Ministerin nutzte die Gelegenheit, die sozialpolitischen Vorstellungen der neuen Landesregierung vorzustellen: „Wir lassen niemanden allein, sondern wir wollen mit Ihnen gemeinsam Sozialpolitik aktiv gestalten. In diesem Sinne lade ich Sie herzlich ein, die Sozialpolitik der neuen Landesregierung engagiert zu begleiten. Das wird Ihnen umso leichter fallen, als die sozialpolitischen Grundsätze der Landesregierung sich in weiten Teilen mit den Grundsätzen des DPWV decken: Es geht um die Gleichwertigkeit von Ungleichem und um das Recht auf gleichen Respekt und gleiche Chancen“, so Kramp-Karrenbauer.

Die Sozialpolitik der neuen Landesregierung werde in einem hohen Maß von Kontinuität geprägt. „Es ist und bleibt unser Ziel, auf eine Gesellschaft mit menschlichem Gesicht hinzuwirken, in der niemand aufgrund von Krankheit, Alter, Armut, Geschlecht, sexueller Orientierung oder Behinderung zurückgelassen wird. Teilhabe und Eigenverantwortung, Subsidiarität und Solidarität sind dabei für uns maßgebliche Leitprinzipien.

Wir wollen den Menschen - insbesondere denjenigen, die sich selbst nicht helfen können - wirksame Hilfestellung zur Überwindung ihrer konkreten Problemlagen geben. Gleichzeitig stehen wir zu den Prinzipien der Eigenverantwortlichkeit und des aktivierenden Sozialstaats; nur so können soziale Probleme unserer heutigen Gesellschaft in ihrer Mehrdimensionalität von materieller Armut, Ausgrenzung und Resignation gelöst werden.

Dabei wollen wir öffentliche Hilfen und Projekte so optimieren, dass Parallelstrukturen abgebaut und lokale wie regionale Hilfesysteme zu miteinander verbundenen Netzwerken ausgebaut werden. Unsere Politik ist so angelegt, dass sie nicht über individuelle Lebensentwürfe urteilt, sondern unterschiedliche Lebensformen toleriert. Wir wollen nicht bewerten, sondern pragmatisch Hilfestellung geben, wo dies Not tut“, so die Ministerin.

Ein zentrales Anliegen der Arbeit der Landesregierung werde die Armutsbekämpfung sein und hier insbesondere die Bekämpfung der Kinderarmut. „Auf der Basis der ersten „Sozialstudie Saar“ und einer weiteren Vertiefung der lebenslagen-orientierten Armutsberichterstattung (Kinderarmut, Altersarmut, Situation alleinerziehender Mütter und Väter etc.) werden wir eine sozialraumorientierte Konzeption zur Bekämpfung von Armut, insbesondere bei Kindern, entwickeln. Auch wollen wir in allen Landkreisen ein Projekt zur Bekämpfung der Auswirkungen von Kinderarmut installieren und dieses mit den Schoolworkern und der Schulentwicklungsplanung vernetzen. Das Land werde dazu die Anschubfinanzierung leisten. Auch sollen die Strukturen „Keiner fällt durchs Netz“ über das Jahr 2011 hinaus dauerhaft verankert werden.

Um das Grundrecht auf ein auskömmliches Existenzminimum zu gewährleisten, werden wir eine weitere Initiative im Bundesrat zur Erhöhung der SGB-II-Regelleistung für Kinder und Jugendliche einbringen. Darüber hinaus setzen wir uns für die beschleunigte Aktualisierung der Regelleistung für Erwachsene auf Basis der Einkommens- und Verbrauchsstichprobe (EVS) 2008 ein. Zugleich werden wir prüfen, ob eine - vorübergehende - Aufstockung der Regelleistungen durch Landesmittel im Sinne einer realitätsgerechten Bedarfsfestsetzung bis zur Regelung auf Bundesebene finanzwirtschaftlich möglich ist.

 

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