Jugendpolitik

Kinderrechte in Deutschland auf allen Ebenen stärken

Das Deutsche Kinderhilfswerk fordert eine umfassende Stärkung der Kinderrechte in Deutschland. Dazu gehören aus Sicht des Deutschen Kinderhilfswerkes vor allem die Verankerung von Kinderrechten im Grundgesetz, eine generelle Absenkung des Wahlalters auf 16 Jahre und ein Ausbau der Beteiligungsrechte von Kindern und Jugendlichen im Bund, in den Ländern und in den Kommunen.

25.09.2015

"In Deutschland bestehen erhebliche Defizite sowohl bei der Umsetzung der UN-Kinderrechtskonvention als auch bei der Bekanntheit der Kinderrechte selbst" moniert Holger Hofmann, Bundesgeschäftsführer des Deutschen Kinderhilfswerkes, zur heutigen Debatte im Deutschen Bundestag (25.09.2015) über Kinderrechte. Mit der Verankerung von Kinderrechten im Grundgesetz müsse die Rechtsposition von Kindern in Deutschland gestärkt und ein klares Signal für mehr Kinderfreundlichkeit in Deutschland gegeben werden. Dazu sollen die Rechte der Kinder in einem neuen Artikel 2a in das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland aufgenommen und die Rechte auf Förderung, Schutz und Beteiligung sowie der Vorrang des Kindeswohls bei allem staatlichen Handeln festgeschrieben werden, so seine Forderung.

Räume für echte Mitbestimmung

"Die Beteiligungsrechte von Kindern und Jugendlichen sind auf allen Ebenen zu stärken", betont Hofmann. "Dafür müssen wir Kindern Räume für echte Mitbestimmung eröffnen. Mehr als 25 Jahre nach Verabschiedung der UN-Kinderrechtskonvention stehen wir bei der Beteiligung in Deutschland vor einem Flickenteppich." Das Recht auf Beteiligung ist in Artikel 12 der UN-Kinderrechtskonvention verbindlich festgeschrieben. Es solle zukünftig sichergestellt sein, dass Kinder und Jugendliche bei Entscheidungen, die ihre Interessen berühren mitreden können. Aus Sicht des Deutschen Kinderhilfswerkes würden damit sowohl die Kinder und Jugendlichen gestärkt, die durch Mitbestimmung schon in jungem Alter soziale Kompetenzen entwickeln, als auch langfristig die Demokratie.

Gemeinsames Handeln von Bund, Ländern und Kommunen

Aus Sicht des Deutschen Kinderhilfswerkes braucht es in Deutschland in Sachen Beteiligung dringend ein gemeinsames Handeln von Bund, Ländern und Kommunen. Kinder und Jugendliche müssen über ihre Rechte aufgeklärt, Qualifizierungsangebote für die Unterstützung bei der Durchführung von Beteiligungsprozessen vermehrt aufgelegt werden. Zudem sollte ein Programm aufgelegt werden, das gezielt Kinder anspricht, die von Armut betroffen sind und sie zur Mitwirkung motiviert.

Auf der Landesebene spricht sich das Deutsche Kinderhilfswerk für eine Verankerung von Beteiligungsrechten in den Landesverfassungen und die Festlegung von verbindlichen Beteiligungsrechten in den Gemeindeordnungen nach dem Vorbild Schleswig-Holsteins aus. Zudem müssen die Partizipationsrechte der Schülerinnen und Schüler gestärkt sowie Kinder- und Beteiligungsrechte zu einem regulären Bestandteil von Bildungs- und Rahmenplänen in Kindertageseinrichtungen und Schulen werden. Ein starkes Signal, dass es Länder und Kommunen ernst meinen mit der Kinder- und Jugendbeteiligung, wäre aus Sicht des Deutschen Kinderhilfswerkes die Einführung eines Verbandsklagerechts für anerkannte Träger der freien Jugendhilfe.

Quelle: Deutsches Kinderhilfswerk vom 25.09.2015.

Redaktion: Uwe Kamp

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