Jugendpolitik
Kinderrechte im Grundgesetz - Ministerin Alt kritisiert die Bundesregierung
Zum Tag der Kinderrechte am Dienstag kritisiert Kinder- und Jugendministerin Irene Alt die Weigerung der Bundesregierung, die Kinderrechte im Grundgesetz zu verankern.
20.11.2012
„Das Bekenntnis der Bundesregierung zur Stärkung der Kinderrechte, das sie in ihrem Koalitionsvertrag festgeschrieben hat, ist nichts als ein Lippenbekenntnis. Trotz eines Votums des Bundesrates, von Abgeordneten der Oppositionsparteien im Bundestag und verschiedener Kinderschutzorganisationen bleibt die Regierung bei ihrem kategorischen Nein zur Aufnahme der Kinderrechte ins Grundgesetz. Das ist keine Stärkung von Kinderrechten, sondern die absolute Missachtung derselben“, moniert Ministerin Alt.
Von der Verankerung der Kinderrechte im Grundgesetz erwarten sich die Befürworter, dass dann die Belange bei allen Gesetzes- und Planungsvorhaben noch stärker mitgedacht und berücksichtigt werden. „Da Kinder noch nicht selbst rechtswirksam für ihre Interessen eintreten können, sind wir Politikerinnen und Politiker auf allen Ebenen gefordert, diese Aufgabe zu übernehmen. Denn Kinder bedürfen des besonderen Schutzes durch Staat und Gesellschaft. Deutschland ist der UN-Kinderrechtskonvention vor zwanzig Jahren beigetreten und ist mehrfach von den Vereinten Nationen aufgefordert worden, die Kinderrechte endlich ins Grundgesetz aufzunehmen. Denn nur so erreichen wir ein stärkeres Bewusstsein für die Rechte der Kinder auf Förderung und Beteiligung sowie den größtmöglichen prophylaktischen Schutz der Kinder. Es ist höchste Zeit, dies nun endlich zu tun!“
Der Einschätzung von Bundesfamilienministerin Kristina Schröder, dass die Bundesregierung mit der Verabschiedung des Individualbeschwerderechts für Kinder die Kinderrechte bereits in ausreichendem Maße gestärkt habe, widerspricht Alt vehement: „Das Individualbeschwerderecht gibt Kindern lediglich die Möglichkeit, sich nach der Verletzung ihrer Rechte darüber in Genf zu beschweren. Kinderrechte haben bekanntlich aber einen präventiven Charakter. Das sollte eigentlich auch der Bundesfamilienministerin bekannt sein.“
Quelle: Staatskanzlei Rheinland-Pfalz vom 19.11.2012
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