Jugendpolitik
Kindernothilfe, Friedrich-Ebert-Stiftung, National Coalition: Das Individualbeschwerdeverfahrens muss umgesetzt werden
Am Internationalen Tag der Kinderrechte veranstalten die Friedrich-Ebert-Stiftung, die Kindernothilfe und die National Coalition für die Umsetzung der UN-Kinderrechtskonvention in Deutschland eine wichtige Fachkonferenz: Es geht um das Individualbeschwerdeverfahren der UN-Kinderrechtskonvention und wie es in Deutschland umgesetzt werden kann.
20.11.2013
„Dieses Verfahren macht Beschwerden von Kindern beim UN-Ausschuss für die Rechte des Kindes in Genf möglich. Das ist eine große Chance“, erläutert Prof. Dr. Jörg Maywald von der National Coalition. „Die Bundesregierung hat sich zur Umsetzung des Verfahrens verpflichtet und muss nun die Weichen stellen“, fordert Antje Weber von der Kindernothilfe.
Seit Ende Februar dieses Jahres liegt in New York das neue Zusatzprotokoll zur UN-Kinderrechtskonvention zur Ratifizierung aus. 44 Staaten haben seitdem mit ihrer Unterschrift den politischen Willen bekundet, das darin enthaltene Beschwerdeverfahren für Kinder zu realisieren. Acht Staaten haben sich im nächsten Schritt durch die Ratifizierung verpflichtet, es in nationales Recht umzusetzen. Deutschland hat dies als dritter Staat weltweit getan – doch was heißt das genau? Wie könnte eine Beschwerde aussehen? Welche Rechtsverletzungen kommen dafür in Frage? Und welche rechtlichen und politischen Schritte sind in Deutschland für die Umsetzung notwendig? Zur Klärung dieser Fragen haben die Veranstalter ein Rechtsgutachten in Auftrag gegeben, das auf der Fachkonferenz mit Verantwortungsträgern aus Wissenschaft, Zivilgesellschaft und Politik diskutiert wird. „Schon jetzt zeichnet sich ab, dass das Verfahren von zentraler Bedeutung ist“, so Prof. Dr. Jörg Maywald. „Zwar sind die Entscheidungen des UN-Ausschusses nicht verbindlich, aber sie entfalten erheblichen politischen Druck, der die Staaten zur Umsetzung bringen kann.“
„In Deutschland sehen wir vor allem für 16- und 17-jährige unbegleitete Flüchtlinge Chancen für eine erfolgreiche Beschwerde“, sagt Kindernothilfe-Expertin Antje Weber. „Sie werden nach dem geltenden Recht wie Erwachsene behandelt und sind im Verfahren völlig auf sich allein gestellt.“ Doch die Studie macht auch Handlungsbedarf seitens der Bundesregierung deutlich. Die Einrichtung einer unabhängigen Monitoring-Instanz zur Kinderrechtskonvention, wie dies auch der UN-Ausschuss für die Rechte des Kindes fordert, würde die Rechte von Kindern stärken, darin sind sich die Veranstalter einig.
Quelle: Kindernothilfe e.V. vom 20.11.2013
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