Jugendpolitik

Kinderkommission: Jeder kann etwas gegen die Ausbeutung von Kindern tun

Zum Welttag gegen Kinderarbeit ruft die Kinderkommission des Deutschen Bundestags dazu auf, durch bewusste Konsumentscheidungen etwas gegen Kinderarbeit zu tun. Nach wie vor werden weltweit 215 Millionen Kinder dazu gezwungen, zum Lebensunterhalt ihrer Familien beizutragen.

10.06.2016

Rund 215 Millionen Kinder auf der ganzen Welt sind gezwungen, zum Lebensunterhalt ihrer Familie beizutragen. Mehr als die Hälfte von ihnen ist dabei erheblichen Risiken ausgesetzt. Die Mädchen und Jungen arbeiten unter Bedingungen, die ihre Entwicklung gefährden, ihre Gesundheit langfristig schädigen und einen Schulbesuch unmöglich machen. Sie befinden sich in einem Teufelskreis. Viele der arbeitenden Kinder haben keine Möglichkeit, die Schule zu besuchen und erhalten deshalb nicht die nötige Bildung, um später einen angemessenen Beruf mit ausreichendem Gehalt zu ergreifen.

Kinderarbeit verstößt gegen die UN-Kinderrechtskonvention

Gemäß Artikel 32 dürfen Kinder nicht zu Arbeiten herangezogen werden, die Gefahren mit sich bringen, die Erziehung des Kindes behindern oder die Gesundheit des Kindes oder seine körperliche, geistige, seelische, sittliche oder soziale Entwicklung schädigen könnten - an deren Durchsetzung mangelt es jedoch vielerorts. Die Kinderkommission begrüßt ausdrücklich den Einsatz der zahlreichen Nichtregierungsorganisationen, die sich weltweit gegen die ausbeuterischen Formen der Kinderarbeit engagieren. Den Kindern und ihren Familien müssen Wege aus der Abhängigkeit von der Kinderarbeit geboten werden. Dies kann nur der Besuch einer Schule oder eine berufliche Ausbildung sein.

Nicht nur Staat, Wirtschaft und Organisationen sind gefordert

Jeder einzelne kann mit bewussten Konsumentscheidungen etwas gegen die Ausbeutung von Kindern tun. Der Vorsitzende der Kinderkommission, Norbert Müller, erklärt hierzu:

"Mit dem Ziel, noch in diesem Jahr die sogenannten 'schlimmsten Formen' der Kinderarbeit vollständig abzuschaffen, trat im Jahr 2000 das Übereinkommen über das Verbot und unverzügliche Maßnahmen zur Beseitigung der schlimmsten Formen der Kinderarbeit in Kraft. Dazu zählen Sklaverei, Zwangsarbeit einschließlich des Einsatzes von Kindersoldaten und Kindersoldatinnen, Kinderprostitution und Kinderpornographie, kriminelle Tätigkeiten und andere Formen der Arbeit, welche die Sicherheit und Gesundheit der Kinder gefährden. Trotz der engagierten Arbeit der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) und vieler Initiativen konnte dieses Ziel bisher nicht erreicht werden. Dieses Engagement würdige ich ausdrücklich. Gleichzeitig muss die Bundesregierung bei ihren internationalen Partnern und Partnerinnen stärker als bisher die Bekämpfung von Kinderarbeit einfordern.“

Quelle: Deutscher Bundestag vom 10.06.2016

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