Jugendpolitik
Kinder in Deutschland brauchen einen Bundesbeauftragten für Kinderrechte
Anlässlich der heutigen öffentlichen Beratung (15.06.2015) einer Petition der Deutschen Akademie für Kinder- und Jugendmedizin e.V. (DAKJ) im Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages plädiert das Deutsche Kinderhilfswerk nachdrücklich an die Bundesregierung, baldmöglichst einen Bundesbeauftragten für Kinderrechte einzusetzen.
15.06.2015
"Kinder in Deutschland brauchen eine staatliche Institution, die sich bundesweit wirkungsvoll für ihre Rechte einsetzt. Der Bundesbeauftragte für Kinderrechte soll sich gezielt und differenziert der Wahrung und Erweiterung von Kinderrechten in allen gesellschaftlichen Bereichen widmen. Dementsprechend sollte zu den Aufgaben des Bundeskinderrechtsbeauftragten auch gehören, die Maßnahmen des Bundes und der Länder zur Umsetzung der UN-Kinderrechtskonvention zu beobachten und auf die vorrangige Berücksichtigung des Kindeswohls im Sinnes des Artikels 3 der UN-Kinderrechtskonvention hinzuwirken", betont Holger Hofmann, Bundesgeschäftsführer des Deutschen Kinderhilfswerkes, anlässlich der heutigen öffentlichen Beratung (15.06.2015) einer Petition der Deutschen Akademie für Kinder- und Jugendmedizin e.V. (DAKJ) im Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages.
"Mehr als 100.000 Mitzeichner der Petition zeigen deutlich die breite Unterstützung der Öffentlichkeit in dieser Frage. Wir brauchen eine rasche politische Verständigung darüber, wie die Stelle des Kinderrechtsbeauftragten ausgestaltet wird. Wichtig ist dabei, dass die Institution keinen Feigenblattcharakter hat, sondern durch ihre rechtlichen Möglichkeiten und die budgettechnische Ausstattung wirkungsvoll agieren kann. Mehr als 25 Jahre nach Inkrafttreten der UN-Kinderrechtskonvention muss Deutschland in dieser Frage endlich einen Schritt weiter kommen" so Hofmann weiter.
"Ebenso wäre darauf zu achten, dass die Stelle mit entsprechenden Beauftragten auf Landes- und Kommunalebene zusammenarbeitet und deren Vernetzung voranbringt, weil die Umsetzung der Kinderrechte oftmals auch eine Angelegenheit des Handelns von Politik und Verwaltung direkt vor Ort ist. Ein Bundesbeauftragter für Kinderrechte ist aber kein Ersatz für die direkte Beteiligung von Kindern und Jugendlichen. Wir müssen in Deutschland dringend die Rahmenbedingungen dafür verbessern, dass Kinder ihre Rechte und Interessen selbst wahrnehmen und durchsetzen können. Dazu gehört auch die Verankerung von Kinderrechten im Grundgesetz. Die entsprechenden konkreten Vorschläge dazu liegen schon längere Zeit auf dem Tisch und müssen endlich umgesetzt werden."
Quelle: Deutsches Kinderhilfswerk vom 15.06.2015.
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