Welttag der sozialen Gerechtigkeit
Kinder dürfen nicht Verlierer der Corona-Pandemie bleiben
Das Deutsche Kinderhilfswerk fordert Bund, Länder und Kommunen zum Welttag der sozialen Gerechtigkeit am 20. Februar 2021 auf, angesichts der Corona-Pandemie der Bekämpfung von Kinderarmut in Deutschland endlich die notwendige Aufmerksamkeit zu schenken.
19.02.2021
„Sehr viele Kinder sind die Verliererinnen und Verlierer der Corona-Pandemie, das betrifft insbesondere arme Kinder. Ihre Eltern können die finanziellen und organisatorischen Belastungen der Pandemie gar nicht oder nur sehr schlecht schultern. Wenn dazu noch die Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe geschlossen sind, das Schul- und Kitaessen wegfällt und gleichzeitig viele Tafeln nur eingeschränkt arbeiten können, hat das für arme Kinder teils dramatische Auswirkungen. Hier ist wirksame Hilfe angesagt, damit die Corona-Pandemie für sie keine langfristigen, weit über die Krise hinaus andauernden negativen Folgen hat“, betont Holger Hofmann, Bundesgeschäftsführer des Deutschen Kinderhilfswerkes.
In der Krise entstehen zusätzliche Bedarfe
„Dass Kindergeld und Kinderzuschlag gestiegen sind, begrüßen wir ausdrücklich, ebenso den Kinderbonus, der auch Kindern im Hartz-IV-Bezug zugutekommt. Aber leider sind diese Maßnahmen viel zu gering, um die Belastungen der Corona-Pandemie für die Ärmsten auszugleichen und zu einer spürbaren Reduzierung der Kinderarmut in Deutschland beizutragen. Dafür braucht es für die Dauer der Krise einen pauschalen Mehrbedarfszuschlag in der Grundsicherung von 100 Euro pro Kopf und Monat. Denn es entstehen durch Corona zusätzliche Bedarfe durch wegfallende Schul- und Kitaessen, Preissteigerungen bei Obst und Gemüse, Mehrausgaben für Hygieneartikel und Masken oder Spielzeug und Bücher für Kinder im Lockdown“, so Hofmann weiter.
Schlechte Bildungschancen verschärfen sich
„Angesichts der Folgen der Corona-Krise ist damit zu rechnen, dass die Zahl der armen Kinder und Familien noch ansteigen wird. Deshalb müssen wir einerseits die konkrete materielle Absicherung von Kindern und ihren Familien in den Blick nehmen, andererseits aber auch ihre Versorgung in den Bereichen Bildung, Mobilität, Freizeit und soziale Teilhabe. Die Einschränkungen im Schul- und Kitabetrieb verschärfen das strukturelle Problem der schlechten Bildungschancen armer Kinder in Deutschland weiter und verstetigen Armutskreisläufe. Um dem entgegen zu wirken, müssen direkte Unterstützungsleistungen, wie Nachhilfe, und finanzielle Hilfen, etwa für die technische Ausstattung oder Internet, Hand in Hand gehen. Arme Familien haben kein Geld für Nachhilfelehrer oder können sich kostenpflichtige Lernplattformen nicht leisten. Daher sollte dringend die Einrichtung eines Sonderfonds geprüft werden, über den Bildungsprogramme für benachteiligte Kinder in einem funktionierenden Zusammenspiel von Schule mit der Kinder- und Jugendhilfe, mit Vereinen und Verbänden finanziert werden können“, so Hofmann.
Auch unabhängig von den finanziellen Belastungen durch die Corona-Pandemie tritt das Deutsche Kinderhilfswerk für die Einführung einer bedarfsgerechten Kindergrundsicherung nach dem Modell des Bündnisses KINDERGRUNDSICHERUNG ein, die den bestehenden Familienlastenausgleich ablöst, bestehende kindbezogene Leistungen bündelt und das soziokulturelle Existenzminimum von Kindern unabhängig von den finanziellen Möglichkeiten der Familie, der Familienform und dem bisherigen Unterstützungssystem bedarfsgerecht gewährleistet. Die Kindergrundsicherung ist eine nachhaltige Lösung, die gesellschaftliche Teilhabe von Kindern und Jugendlichen eigenständig und unabhängig von der Hartz-IV-Gesetzgebung absichert.
Quelle: Deutsches Kinderhilfswerk e.V.
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