Jugendpolitik
Jugendstrategie der Bundesregierung – Eine gemeinsame Strategie für die junge Generation
In Deutschland leben rund 14 Millionen junge Menschen zwischen 12 und 27 Jahren. Um ihre Wünsche und Interessen noch stärker zu berücksichtigen, hat die Bundesregierung eine Jugendstrategie entwickelt, die am 3. Dezember vom Kabinett beschlossen wurde. Ziel der Strategie ist es, die junge Generation an allen Entscheidungen zu beteiligen, die sie betreffen, und allen jungen Menschen bestmögliche Bedingungen zu bieten, die Herausforderungen ihrer Lebensphase zu meistern. Neun Themenfelder stehen hierbei im Mittelpunkt.
03.12.2019
Für jugendpolitische Belange sensibilisieren
Ob funktionierender Nahverkehr, schnelles Internet, bezahlbare Mieten oder wirksamer Klimaschutz – Veränderungen auf sämtlichen Politikfeldern betreffen natürlich auch die junge Generation. Nicht immer sind die Auswirkungen für Jugendliche die gleichen wie für andere Altersgruppen. Deshalb haben alle Ministerien gemeinsam die Jugendstrategie der Bundesregierung entwickelt. Sie wurde am 3. Dezember im Kabinett beschlossen und soll noch stärker für jugendpolitische Belange sensibilisieren.
Die Jugendstrategie legt den Fokus auf Jugendliche und junge Erwachsene zwischen 12 und 27 Jahren. Deren Anteil liegt in Deutschland aktuell bei 14 Millionen beziehungsweise 17 Prozent der Gesamtbevölkerung. Laut statistischen Prognosen wird dieser Anteil bis 2030 auf 12,7 Millionen beziehungsweise 15,3 Prozent zurückgehen.
Eigenständige Lebensphase mit besonderen Herausforderungen
Die Strategie basiert auf der Überzeugung, dass Jugend eine eigenständige Lebensphase mit spezifischen Herausforderungen ist, die besonderer politischer Aufmerksamkeit bedarf. Ziel der Strategie ist es, die junge Generation an allen Entscheidungen zu beteiligen, die sie betreffen, und allen jungen Menschen bestmögliche Bedingungen zu bieten, die Herausforderungen ihrer Lebensphase zu meistern.
Eine Arbeitsgruppe aus verschiedenen Ministerien hat neun Themenbereiche definiert. Die Jugendstrategie beschreibt für diese Bereiche die Ausgangslage, benennt Handlungsbedarfe und führt bereits 163 Maßnahmen aller Ressorts auf. Sie sollen die ressortübergreifende Zusammenarbeit verbessern und weiter ausbauen und somit helfen, Jugendpolitik als Querschnittsaufgabe zu begreifen.
Die Handlungsfelder der Jugendstrategie
Die in der Strategie aufgeführten Ansätze richten sich entweder direkt an junge Menschen oder sie verbessern die Rahmenbedingungen für eine jugendgerechte Gesellschaft. Dabei geht es ausdrücklich nicht um eine bloße Zusammenstellung dessen, was bisher ohnehin erfolgt. Vielmehr handelt es sich um Maßnahmen mit einem Jugendbezug, die in dieser Legislaturperiode entweder neu ergriffen oder jugendspezifisch weiterentwickelt werden. Zudem sollen in der Umsetzung weitere Maßnahmen entstehen.
Um diese Themen geht es in der Jugendstrategie
- Zukunft, Generationendialog & Jugendbilder
- Beteiligung, Engagement & Demokratie
- Stand & Land, Wohnen & Kultur
- Vielfalt & Teilhabe
- Bildung, Arbeit & Freiräume
- Mobilität & Digitales
- Umwelt
- Gesundheit
- Europa & die Welt
Zu den bereits aufgeführten Konzepten gehören so unterschiedliche Dinge wie die Förderung und Stärkung von Kinder- und Jugendparlamenten, Planspiele für den ländlichen Raum, mit denen man junge Menschen in regionale Planungsprozesse einbinden kann, oder auch die Entwicklung eines Verkehrssicherheitsprogramms für junge Radfahrer.
Jugendliche als Experten in eigener Sache
Die Regierung will nicht über die Köpfe der Jugend hinweg entscheiden, sondern die Jugendlichen intensiv einbinden. Um zu wissen, wie sich junge Menschen eine Politik für ihre Bedürfnisse vorstellen, wurden daher im Vorfeld der Jugendstrategie zahlreiche Beteiligungsformate durchgeführt. So konnten sich junge Menschen und ihre Interessenvertretungen beispielsweise bei den Jugendpolitiktagen, aber auch bei Audits oder Online-Konsultationen in die Konzeption der Jugendstrategie einbringen. Einige der Teilnehmerinnen und Teilnehmer dieser Beteiligungsformate diskutierten auch bei der Präsentation der Jugendstrategie mit der Bundeskanzlerin Angela Merkel und der Bundesjugendministerin Franziska Giffey im Bundeskanzleramt. Auch bei der Weiterentwicklung der Strategie sind die Jugendlichen als Experten in eigener Sache von zentraler Bedeutung.
„Es ist die erste Jugendstrategie in der Geschichte der Bundesrepublik“, so Bundeskanzlerin Angela Merkel. Die heutige Diskussionsrunde zeige, so die Bundeskanzlerin weiter, dass die Jugendstrategie „etwas sein soll, was nicht über die Köpfe der jungen Leute hinweg entstanden ist und nicht über die Köpfe der jungen Leute hinweg gelebt werden soll“.
In ihrem Eröffnungsstatement betonte Franziska Giffey, Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ): „Mit der Jugendstrategie macht die Bundesregierung deutlich, dass gute Jugendpolitik über Zuständigkeitsgrenzen hinausgeht: Wir wollen Jugend beteiligen, denn wir nehmen junge Menschen ernst und ermöglichen ihnen wirksame Mitsprachemöglichkeiten, wenn sie betroffen sind. Wir wollen Jugend sichtbar machen und sorgen dafür, dass die Belange junger Menschen ressortübergreifend immer im Blick bleiben.“
Weiterführende Informationen
Weitere Informationen zur Jugendstrategie der Bundesregierung stehen auf den Seiten des Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) zur Verfügung sowie auf der Sonderseite des Fachkräfteportals der Kinder- und Jugendhilfe unter www.jugendhilfeportal.de/jugendstrategie
Die Broschüre zur Jugendstrategie der Bundesregierung "In gemeinsamer Verantwortung - Politik für, mit und von Jugend" (PDF, 6,5 MB) steht als Download bereit.
Die im Koalitionsvertrag für die 19. Legislaturperiode vorgesehene gemeinsame Jugendstrategie wurde durch die Interministerielle Arbeitsgruppe „Jugend“ unter Federführung des BMFSFJ entwickelt.
Der Kabinettbeschluss ist zugleich der Startschuss für den Umsetzungsprozess der Jugendstrategie.
Quelle: Presse- und Informationsamt der Bundesregierung sowie Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom 03.12.2019
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