Jugendpolitik

Jugendkriminalität: Justizministerin Kuder ruft Akteure zur Zusammenarbeit auf

"Zur Bekämpfung der Jugendkriminalität müssen alle Beteiligten - Polizei, Justiz und Schulen - an einem Strang ziehen!", sagte Mecklenburg-Vorpommerns Justizministerin Uta-Maria Kuder heute im Rahmen einer Tagung der Bereichsplanungsgruppe/Konferenz der Leiterinnen und Leiter der Jugendzentren und der Arbeitsgemeinschaft Schulsozialarbeit des Landkreises Mecklenburg-Strelitz zum Thema "Jugendkriminalität".

26.11.2009

Kuder führte aus: "Die aktuelle Lage im Bereich der Jugendkriminalität in Mecklenburg-Vorpommern zeigt einen deutlichen Rückgang der Zahl der unter 21-jährigen Tatverdächtigen: Waren im Jahr 2007 noch 29 135 Verfahren vor den Jugendstaatsanwälten unseres Landes anhängig, waren es 2008 "nur" noch 27 596 Ermittlungsverfahren. Damit ist die Zahl der Verfahren vor den Jugenddezernaten der Staatsanwaltschaften um rund 5% auf die Gesamtzahl der Ermittlungen gegen Jugendliche zurückgegangen."

"Der zu verzeichnende Rückgang zeigt, dass die Angst vor einer völlig ausufernden Kriminalität junger Menschen übertrieben ist", so Ministerin Kuder weiter. "Die meisten Jugendlichen in unserem Land sind nicht kriminell und ordnen sich ohne Probleme in den gesellschaftlichen Werte- und Normenkatalog ein. Aber ich möchte die Problematik der Jugendkriminalität nicht verharmlosen."

Für straffällige Jugendliche muss die Justiz konsequent Grenzen aufzeigen und da wo es nötig ist, auch Strafandrohung umsetzen. Im Jugendstrafrecht hat im Vergleich zum Erwachsenenstrafrecht der Erziehungsgedanke absoluten Vorrang. Bei Jugendlichen ist es notwendig, dem Jugendrichter Instrumente an die Hand zu geben, um gezielt da anzusetzen, wo der Jugendliche erreichbar ist.

"Für ein geeignetes und spürbares Mittel halte ich den sogenannten Warnschussarrest," so Ministerin Kuder. "Ich bin froh, dass die neue Bundesregierung den Weg für den Warnschussarrest frei machen möchte. Das bedeutet, dass gegen Jugendliche, die eine Jugendstrafe auf Bewährung erhalten haben, parallel dazu ein Arrest verhängt werden kann. Wartezeiten bei Arrestverhängung sollte es nicht mehr geben, da wir seit dem Sommer neben Wismar einen weitere Jugendarrestanstalt in Neustrelitz haben. "

Kuder sagte, es sei insbesondere wichtig, dass nicht nur die passende Sanktion - beispielsweise gemeinnützige Arbeit, Jugendarrest oder Jugendstrafe - ausgesprochen würde, sondern auch, dass diese möglichst schnell umgesetzt werde: "Das gilt insbesondere bei Mehrfachtätern. Daher haben wir in den vergangenen Monaten ein sogenanntes Intensivtäterkonzept eingeführt. Damit ist es möglich, dass gegen jugendliche Intensivtäter regelmäßig innerhalb von sechs Wochen nach Verfahrenseinleitung Anklage erhoben werden kann."

Um Gewalt und Kriminalität zu verhindern, seien die Eltern der Jugendlichen im Land in der Verantwortung. Wenn Eltern - aus welchen Gründen auch immer - versagten, sei der Staat gefragt. Hier nehme die Schule, die Vorbild für Kinder und Jugendliche sein müsse, eine besondere Rolle ein.

Justizministerin Uta-Maria Kuder: "Schule muss selbst Handlungsfeld gelebter Demokratie sein. Handlungsfeld, in dem die Würde des Anderen geachtet und Toleranz gegenüber Menschen und Meinungen geübt wird. Auch ein Handlungsfeld, in dem für Zivilcourage eingetreten und in dem Konflikte gewaltfrei gelöst werden. Daher begrüße ich, dass in mehr als 200 Schulen im Land aktiv Mediation betrieben wird. Das heißt nichts anderes, als das Schüler mit Streitsituationen konfrontiert werden und erlernen mit Hilfe der Mediation diesen Streit friedlich und zur Zufriedenheit aller zu lösen. Dies dient ganz klar der Prävention!"

Quelle: Justizministerium Mecklenburg-Vorpommern

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